Vorlage - VO/2018/053
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende Stadtverordnete in den Wahlprüfungs- ausschuss:
Ausschussmitglieder:
X-Fraktion | X-Fraktion | X-Fraktion | X-Fraktion | X-Fraktion |
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Vertreter:
X-Fraktion | X-Fraktion | X-Fraktion | X-Fraktion | X-Fraktion |
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Sachverhalt:
Gemäß § 39 des Gemeinde und Kreiswahlgesetzes wählt die Stadtverordnetenversammlung einen Wahlprüfungsausschuss. Der Wahlprüfungsausschuss hat die Aufgabe, die Gültigkeit der Wahl vorzuprüfen und die Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung über die Gültigkeit der Wahl vorzubereiten.
Die Wahl kann als Mehrheitswahl nach § 40 Abs. 3 GO oder als Verhältniswahl nach § 40 Abs. 4 GO in Verbindung mit § 46 Abs. 1 GO erfolgen.
Die Größe des Wahlprüfungsausschusses bestimmt die Stadtverordnetenversammlung. § 39 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetzes erhält dazu keine Vorgaben. Es können Vertreterinnen und Vertreter für die Ausschussmitglieder gewählt werden. In den vorhergehenden Wahlperioden bestand der Ausschuss aus 5 Mitgliedern.
Bei einer Verhältniswahl würde sich folgende Sitzverteilung bei einer Besetzung mit 5 Mitgliedern ergeben:
CDU-Fraktion1 Sitz
SPD-Fraktion1 Sitz
Bündnis90/Die Grünen1 Sitz
Über das Vorschlagsrecht für den 4.und 5. Sitz müsste gelost werden, da die Höchstzahl (4) der CDU-, FBO- und FDP-Fraktion zusteht.
Aus Sicht der Verwaltung wird empfohlen, den Wahlprüfungausschuss mit einer/m Vertreter/in jeder Fraktion zu besetzen und dafür das Meiststimmenverfahren durchzuführen.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
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