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Vorlage - VO/2018/054  

Betreff: Besetzung der zu bildenden Ausschüsse
a) Wahl der Ausschussmitglieder und der stellvertretenden Ausschussmitglieder
b) Wahl der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Voigt
2. Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.06.2018 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

a) Wahl der Ausschussmitglieder und der stellvertretenden Ausschussmitglieder

 

1. Wahl der Ausschussmitglieder:

 

Alternative Mehrheitswahl:

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende Stadtverordnete sowie wählbare Bürgerinnen und Bürger in die gem. § 7 der Hauptsatzung zu bildenden Ausschüsse:

 

Hauptausschuss:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

 

Ausschuss für Umwelt und Bauwesen

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten:

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

 

Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

Alternative Verhältniswahl:

 

Die Stadtverordnetenversammlung stimmt über die Wahlvorschläge der Fraktionen für die Besetzung der gem. § 7 der Hauptsatzung zu bildenden Ausschüsse wie folgt ab:

 

 

a) Hauptausschuss

 

Wahlvorschlag der CDU-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der SPD-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der FBO-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der FDP-Fraktion

Stimmen dafür

 

 

b) Ausschuss für Umwelt und Bauwesen

 

Wahlvorschlag der CDU-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der SPD-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der FBO-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der FDP-Fraktion

Stimmen dafür

 

 

c) Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten

 

Wahlvorschlag der CDU-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der SPD-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der FBO-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der FDP-Fraktion

Stimmen dafür

 

 

d) Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss

 

Wahlvorschlag der CDU-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der SPD-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der Fraktion Bündnis90/Die Grünen

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der FBO-Fraktion

Stimmen dafür

Wahlvorschlag der FDP-Fraktion

Stimmen dafür

 

Hinweis:

 

Wenn alle Stadtverordneten jeweils für den Wahlvorschlag ihrer Fraktion stimmen, würde sich folgende Verteilung der Sitzung in den Ausschüssen ergeben:

 

Teiler

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Bündnis90/Die Grünen

FBO-Fraktion

FDP-Fraktion

 

Stimmen

Sitz-Nr.

Stimmen

Sitze

Stimmen

Sitze

Stimmen

Sitze

Stimmen

Sitze

 

6

 

5

 

4

 

2

 

2

 

 

Höchst-zahl

 

Höchst-zahl

 

Höchst-zahl

 

Höchst-zahl

 

Höchstzahl

 

: 0,5

12,00

1

10,00

2

8,00

3

4,00

4

4,00

5

: 1,5

4,00

6

3,33

7

2,66

8

1,33

 

1,33

 

: 2,5

2,40

9

2,00

 

 

 

 

 

0,80

 

 

 

Die Sitzverteilung würde bei Zugrundlegung des oben stehenden Abstimmungsergebnisses wie folgt erfolgen:

 

CDU-Fraktion:

3 Sitze

SPD-Fraktion:

2 Sitze

Fraktion Bündnis90/Die Grünen

2 Sitze

FBO-Fraktion

1 Sitz

FDP-Fraktion:

1 Sitz

 

 

 

2. Wahl der stellvertretenden Ausschussmitglieder:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt folgende aufgeführten Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter sowie bürgerlichen Mitglieder in den jeweiligen Vertretungspool der Ausschüsse:

 

Hauptausschuss:

 

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Bündnis90/Die Grünen

FBO-Fraktion

FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für Umwelt und Bauwesen:

 

 

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Bündnis90/Die Grünen

FBO-Fraktion

FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten:

 

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Bündnis90/Die Grünen

FBO-Fraktion

FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss:

 

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Bündnis90/Die Grünen

FBO-Fraktion

FDP-Fraktion

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

 

 

b) Wahl der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

 

Die Stadtverordnetenversammlung wählt entsprechend den von den Fraktionen geltend gemachten Zugriffen folgende Stadtverordnete bzw. wählbare Bürgerinnen oder Bürger zu Vorsitzenden bzw. stellvertretenden Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse:

 

 

Hauptausschuss

 

Ausschussvorsitzende(r): 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

Stv. Ausschussvorsitzende(r):

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

 

Ausschuss für Umwelt und Bauwesen

 

Ausschussvorsitzende(r):

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

Stv. Ausschussvorsitzende(r):

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

 

Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten

 

Ausschussvorsitzende(r):

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

Stv:  Ausschussvorsitzende(r):

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

 

Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss

 

Ausschussvorsitzende(r):

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

 

Stv:  Ausschussvorsitzende(r):

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Stimmen dafür

 

Stimmen dagegen

 

Stimmenthaltungen

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

a) Wahl der Ausschussmitglieder und der stellvertretenden Ausschussmitglieder

 

 

Folgende gemäß § 6 der Hauptsatzung zu bildende Ausschüsse sind neu zu besetzen.

 

Ausschuss

Mitglieder des Ausschusses

Hauptausschuss  

9 Stadtverordnete

Bürgermeister ohne Stimmrecht

Ausschuss für Umwelt

und Bauwesen

7 Stadtverordnete

2 wählbare Bürgerinnen oder Bürger

Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten

7 Stadtverordnete:

2 wählbare Bürgerinnen oder Bürger

Wirtschafts- und Stadtentwicklungsaus-schuss

9 Mitglieder, davon bis zu maximal 4 wählbare Bürgerinnen oder Bürger

 

 

Angesichts der Zusammensetzung der Stadtverordnetenversammlung wird vorgeschlagen, auch den Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss mit 9 Mitgliedern zu besetzen von denen bis zu maximal 4 wählbere Bürger/innen sein sollten.

 

Die Wahl der Ausschussmitglieder erfolgt grundsätzlich durch Mehrheitswahl gemäß § 40 Abs. 3 GO. Es erfolgt für jeden Ausschusssitz eine Einzelwahl. Falls kein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung widerspricht, kann über die Besetzung eines gesamten Ausschusses, mehrerer oder auch aller Ausschüsse in einem Wahlgang entschieden werden (Blockwahl).

 

Nach § 46 Abs. 1 GO kann jede Fraktion verlangen, dass die Mitglieder eines Ausschusses durch Verhältniswahl gewählt werden. Das Verlangen muss für jeden Ausschuss einzeln gestellt werden. Falls kein Mitglied der Stadtverordnetenversammlung widerspricht, kann über die Besetzung eines gesamten Ausschusses, mehrerer oder auch aller Ausschüsse in einem Wahlgang entschieden werden (Blockwahl).

 

Bei Verhältniswahl stimmt die Stadtverordnetenversammlung gemäß § 40 Abs. 4 GO in einem Wahlgang über die Wahlvorschläge (Listen) der Fraktionen ab. Stadtvertreterinnen, Stadtvertreter und wählbare Bürgerinnen und Bürger (§ 46 Abs. 3 GO, § 40 Abs. 4 GO) müssen in einem Wahlvorschlag aufgeführt werden. Die Zahl der Stimmen, die jeder Wahlvorschlag erhält, wird durch 0,5, 1,5, 2,5 usw. geteilt. Die Wahlstellen werden in der Reihenfolge der Höchstzahlen auf die Wahlvorschläge verteilt. Über die Zuteilung der letzten Wahlstelle entscheidet bei gleicher Höchstzahl das Los, das die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher zieht. Die Bewerberinnen und Bewerber einer Fraktion werden in der Reihenfolge berücksichtigt, die sich aus dem Wahlvorschlag ergibt. Bei der Gestaltung der Listen der Fraktionen ist daher zu berücksichtigen, dass in der Reihenfolge der Namensnennung eine Wertigkeit liegt. Aus diesem Grunde sind die Wahlvorschläge durchzunummerieren.

 

Die Hauptsatzung sieht in § 6 Abs. 2 vor, dass die ständigen Fachausschüsse mit Ausnahme des Hauptausschusses mit 2 wählbaren Bürgern/innen zu besetzen sind. Diese Besetzung ist zwingend vorzunehmen, so dass die Listenwahlvorschläge auch darauf abgestimmt sein müssen.

 

Es wird daher empfohlen, dass sich die Fraktionen im Vorwege über die insgesamt 6 Ausschusssitze, die mit wählbaren Bürger/innen (und deren Vetreter(innen –ebenfalls wählbare Bürger/innen) zu besetzen sind, verständigen.

 

 

Bei der Verhältniswahl ist darauf zu achten, dass jede Stadtverordnete und jeder Stadtverordneter nur für den Wahlvorschlag stimmt, den sie oder er unterstützt.

 

Hinweis: 

 

Wenn alle Stadtverordneten jeweils für den Wahlvorschlag ihrer Fraktion stimmen, würde sich folgende Verteilung der Ausschusssitze ergeben:

 

 

Teiler

CDU-Fraktion

SPD-Fraktion

Bündnis90/Die Grünen

FBO-Fraktion

FDP-Fraktion

 

Stimmen

Sitz-Nr.

Stimmen

Sitze

Stimmen

Sitze

Stimmen

Sitze

Stimmen

Sitze

 

6

 

5

 

4

 

2

 

2

 

 

Höchst-zahl

 

Höchst-zahl

 

Höchst-zahl

 

Höchst-zahl

 

Höchstzahl

 

: 0,5

12,00

1

10,00

2

8,00

3

4,00

4

4,00

5

: 1,5

4,00

6

3,33

7

2,66

8

1,33

 

1,33

 

: 2,5

2,40

9

2,00

 

 

 

 

 

0,80

 

 

Die Sitzverteilung würde bei Zugrundlegung des oben stehenden Abstimmungsergebnisses wie folgt erfolgen:

 

CDU-Fraktion:

3 Sitze

SPD-Fraktion:

2 Sitze

Fraktion Bündnis90/Die Grünen

2 Sitze

FBO-Fraktion

1 Sitz

FDP-Fraktion:

1 Sitz

 

Falls sich alle Fraktionen über die Ausschussbesetzung einigen und die Vorschlagslisten die jeweils entsprechende Anzahl der zu besetzenden Ausschusssitze enthält, wäre eine Wahl der Ausschüsse in einem Wahlgang als Mehrheitswahl gem. § 40 Abs. 3 GO möglich und zulässig.

 

Die Bildung von Zählgemeinschaften bei der Verhältniswahl ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes nur noch sehr begrenzt möglich. Die Ausschüsse müssen die Zusammensetzung der Gemeindevertretung bzw. Stadtverordnetenversammlung und darin das wirksame politische Meinungs- und Kräftespektrum widerspiegeln. Bei der Besetzung der Ausschüsse sind daher gebildete gemeinsame Vorschläge mehrerer Fraktionen, die mit dem Ziel der Erlangung eines zusätzlichen Sitzes eingereicht werden, unzulässig.

 

Bei der Besetzung der Ausschüsse im Rahmen der Verhältniswahl ist daher unter Beachtung der Rechtsprechung folgendes zu beachten:

 

Die Einreichung eines gemeinsamen Wahlvorschlages ist unzulässig, wenn hierdurch eine andere Fraktion, die an dem Wahlvorschlag nicht beteiligt ist, einen Nachteil erleidet. Dies ist immer der Fall, wenn die andere Fraktion als Folge der Zählgemeinschaft weniger Sitze erhält, als dies der Fall wäre, wenn jede Fraktion einen eigenen Vorschlag vorlegen würde.

 

Eine Benachteiligung liegt aber auch bereits dann vor, wenn der anderen Fraktion durch den gemeinsamen Wahlvorschlag die Option genommen wird, einen Ausschusssitz möglicherweise über Losentscheid nach § 40 Abs. 4 Satz 5 GO zu erwerben. Zwar kann in diesem Fall die andere Fraktion den betreffenden Ausschusssitz im Vorfeld nicht bereits beanspruchen, da es gleichrangige Ansprüche anderer Fraktionen gibt. Dennoch würde sie durch die Bildung der Zählgemeinschaft der Möglichkeit beraubt, den Sitz durch eine für sie günstige Losentscheidung zu erwerben. Hierin liegt bereits ein rechtlicher Nachteil, der zur Unzulässigkeit der Zählgemeinschaft führt.

 

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts steht der Einreichung gemeinsamer Wahlvorschläge allerdings nicht generell entgegen. Soweit eine Fraktion einen ihr selbst zustehenden Sitz einer anderen politischen Kraft überlässt, ohne dass des dabei zu einer Benachteiligung einer anderen Fraktion kommt, ist dies rechtlich nicht zu beanstanden.

 

 

Entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.05.2004 ist für die Vertretung verhinderter Ausschussmitglieder, die der Stadtverordnetenversammlung angehören, für jeden Ausschuss ein Vertretungspool zu bilden, in den über Vorschlagslisten der Fraktionen jeweils 5 Stadtvertreterinnen oder Stadtvertreter gewählt werden. Aufgrund der Sitzungsverteilung in der Stadtverordnetenversammlung wurde diese Regelung 2008 dahingehend angepasst, das die Anzahl der von jeder Fraktion jeweils in den Vertretungspool zu entsendenden Mitglieder der Zahl der Ausschussmitglieder der jeweiligen Fraktion entspricht.

 

Für die wählbaren Bürgerinnen und Bürger, die als Mitglied in die Ausschüsse gewählt wurden, werden persönliche Vertreter gewählt. Falls diese ebenfalls verhindert sind, erfolgt die Vertretung durch ein in den Vertretungspool gewähltes stellvertretendes Ausschussmitglied.

 

 

b) Wahl der Ausschussvorsitzenden und der stellvertretenden Ausschussvorsitzenden

 

Gemäß § 46 Abs. 5 GO wählt die Stadtverordnetenversammlung die Vorsitzenden der ständigen Ausschüsse und ihre Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter.

 

Das Vorschlagsrecht steht den Fraktionen zu. Die Fraktionen können in der Reihenfolge ihrer Höchstzahlen entsprechend § 33 Abs. 2 GO (Verteilung nach der Anzahl der Sitze in der Stadtverordnetenversammlung) bestimmen, für welche Vorsitzende/n und welche stellvertretende/n Vorsitzende/n ihnen das Vorschlagsrecht zusteht (Zugriffsverfahren). Bei gleicher Höchstzahl entscheidet über die Reihenfolge das Los, das die Bürgervorsteherin oder der Bürgervorsteher zieht.

 

Entsprechend der o.g. Ausführungen steht der CDU-Fraktion das erste Vorschlagsrecht (1.Zugriff) für eine/n Aussschussvorsitzende/n und eine/n stellvertretende/n Ausschussvorsitzende/n zu.

 

Der 2. Zugriff steht der SPD-Fraktion zu.

 

Der 3. Zugriff steht der Fraktion Bündnis90/Die Grünen zu.

 

Über den 4. Zugriff entscheidet das Los zwischen der FBO-, FDP- und CDU-Fraktion.

 

Zur oder zum Vorsitzenden kann nur ein Mitglied des Ausschusses vorgeschlagen werden.

 

Über die Wahl ist nach § 39 Abs. 1 GO abzustimmen.

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Anlage/n:

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