Vorlage - VO/2018/055
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Beschlussvorschlag:
Die Stadtverordnetenversammlung entsendet folgende Stadtverordnete als Delegierte in die Mitgliederversammlung des Städtebundes:
1.…………………………………….
2.…………………………………….
3.…………………………………….
Als Ersatzdelegierte werden bestellt:
1.…………………………………….
2.…………………………………….
3.…………………………………….
Als Gastdelegierte/r wird bestellt:
………………………………………..
Abstimmungsergebnis: |
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| Stimmen dafür |
| Stimmen dagegen |
| Stimmenenthaltungen |
Sachverhalt:
Nach § 9 Abs. 2 der Satzung des Städtebundes Schleswig-Holstein entsendet die Stadt Oldenburg in Holstein als Stadt mit bis zu 10.000 Einwohnern 3 stimmberechtigte Delegierte in die Mitgliederversammlung des Städtebundes Schleswig-Holstein.
Die Wahl von Ersatzdelegierten ist zulässig.
Die Entsendung von Gastdelegierten (ohne Stimmrecht) ist zulässig.
Gemäß § 28 Nr. 20 GO ist die Bestellung von Vertreterinnen und Vertreter in privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, der Stadtverordnetenversammlung vorbehalten.
Da es sich hierbei um keine Wahl im Sinne der Gemeindeordnung (GO) oder anderer spezieller Rechtsnormen handelt, ist bei der Entsendung auf eine paritätische Besetzung zu achten. Auf den Ihnen überlassenen Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbaucherschutz und Gleichstellung vom 03.05.2018 möchte ich hinweisen.
Für die Beschlussfassung gilt § 39 GO. Ein gebundenes Vorschlagsrecht besteht hier nicht.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
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