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Vorlage - VO/2018/060  

Betreff: Entsendung von Stadtverordneten als Mitglieder in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Bürgermeister Voigt
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.06.2018 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung geändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung entsendet folgende Stadtverordnete in den Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH:

 

1.

 

2.

 

3.

 

4.

 

 

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Sachverhalt:

Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Oldenburg in Holstein GmbH ist neu zu besetzen. Nach § 7 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages besteht der Aufsichtsrat aus acht Mitgliedern, wobei vier Mitglieder von der Stadt Oldenburg in Holstein, 2 Mitglieder von den Stadtwerken Neustadt in Holstein und zwei Mitglieder von der Stadtwerke Eutin Beteiligungs GmbH entsandt werden.

 

Die Amtszeit der Mitglieder des Aufsichtsrates ist gekoppelt an die Dauer der jeweiligen Kommunalwahlperiode in Schleswig-Holstein.

 

Nach § 28 Nr. 20 Gemeindeordnung entscheidet die Stadtverordnetenversammlung über die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern in Gesellschaftenund privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung einen in der Hauptsatzung festgelegten Beteiligungsbetrag oder –prozentsatz überschreitet.

 

Nach § 10 Abs. 3 Nr. 14 der Hauptsatzung entscheidet der Hauptausschuss über die Bestellung von Vertreterinnen und Vertretern der Stadt in Eigengesellschaften und anderen privatrechtlichen Vereinigungen, an denen die Stadt beteiligt ist, soweit die Beteiligung einen Betrag von 100.000 € nicht übersteigt.

 

Mit dem Stammkapital sowie der Kapitalaustockung hat die Stadt Oldenburg insgesamt 850.000 € in die Stadtwerke Oldnburg in Holstein GmbH geleistet.

 

Da es sich hierbei um keine Wahl im Sinne der Gemeindeordnung (GO) oder anderer spezieller Rechtsnormen handelt, ist bei der Entsendung auf eine paritätische Besetzung zu achten. Auf den Ihnen überlassenen Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbaucherschutz und Gleichstellung vom 03.05.2018 möchte ich hinweisen.

 

Für die Beschlussfassung gilt § 39 GO. Ein gebundenes Vorschlagsrecht besteht hier nicht.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

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