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Vorlage - VO/2018/061  

Betreff: Aufstellung einer Vorschlagsliste der Stadt Oldenburg in Holstein für die Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Frau Stender
Federführend:FB 2 Bürgerbüro - Gesellschaftliche Angelegenheiten Bearbeiter/-in: Stender, Teresa
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.06.2018 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Vorschlagsliste Schöffenwahl 2019-2023  

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Beschlussvorschlag:

 

Es wird beschlossen, alle in der der Niederschrift als Bestandteil beizufügenden Liste der Verwaltung aufgeführten Bewerber für das Schöffenamt der Geschäftsjahre 2019 – 2023 vorzuschlagen.  

 

Abstimmungsergebnis:                                       Stimme(n) dafür

                                                                               Stimme(n) dagegen

                                                                               Stimmenthaltung(en) 

 

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Sachverhalt:

 

Die Amtszeit der im Jahre 2013 gewählten Schöffen für das Schöffengericht Oldenburg in Holstein und die Strafkammern des Landgerichtes Lübeck läuft Ende dieses Jahres aus. Die Schöff(inn)en für die Amtszeit 2019 – 2023 sind daher neu zu wählen. Für diese Wahl durch den Schöffenwahlausschuss ist dem Amtsgericht Oldenburg in Holstein eine Vorschlagsliste vorzulegen, die von der Stadtverordnetenversammlung mit einer Zweidrittelmehrheit zu beschließen ist.

 

Nach Vorlage der durch die Stadtverordnetenversammlung heute zu beschließenden Vorschlagsliste, wird nach Mitteilung des Gerichts der Schöffenwahlausschuss (beim Amtsgericht angesiedelt) für den Bezirk Oldenburg in Holstein insgesamt 13 Schöffen und Schöffinnen ins Amt berufen. Da bei keinem der Bewerber/innen Ausschlussgründe vorliegen, empfiehlt die Verwaltung, alle aufgeführten Personen für das Schöffenamt vorzuschlagen, sodass der Schöffenwahlausschuss eine eigene Auswahl treffen kann.

 

Bereits im Vorwege (01.03.2018) hat die Verwaltung die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Parteien um Vorschläge gebeten. Darüber hinaus haben sich im Laufe des Jahres schon mehrere Bürgerinnen und Bürger unaufgefordert um ein Schöffenamt beworben.

 

Zur Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 – 2023 hat die Stadt Oldenburg in Holstein nunmehr schnellstmöglich eine Vorschlagsliste aufzustellen und die Auflegung bekannt zu geben.

 

Folgende Personen sind nicht in die Vorschlagsliste aufzunehmen:

 

§ 32 Gerichtsverfassungsgesetz ( GVG ):

  1. Personen, die infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzen, oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt sind.
  2. Personen, gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer Tat schwebt, die den Ver­lust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter zur Folge haben kann.

 

 

§ 33 GVG:

1. Personen, die bei Beginn der Amtsperiode das fünfundzwanzigste Lebensjahr

    noch nicht vollendet haben würden;

2. Personen, die das siebzigste Lebensjahr vollendet haben oder es bis zum Beginn

   der Amtsperiode vollenden würden;

  1. Personen, die zur Zeit der Aufstellung der Vorschlagsliste nicht in der Gemeinde

    wohnen;

4. Personen, die aus gesundheitlichen Gründen für das Amt nicht geeignet sind;

5. Personen, die mangels ausreichender Beherrschung der deutschen Sprache für

    das Amt nicht geeignet sind;

6. Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

§ 34 GVG:

1. die Bundespräsidentin/der Bundespräsident;

2. die Mitglieder der Bundesregierung oder einer Landesregierung;

3. Beamtinnen und Beamte, die jederzeit einstweilig in den Warte- oder Ruhestand

    versetzt werden können;

4. Richterinnen/Richter und Beamtinnen/Beamte der Staatsanwaltschaft, Notari-

     nnen/Notare und Rechtsanwältinnen/ Rechtsanwälte;

  1. gerichtliche Vollstreckungsbeamte, Polizeivollzugsbeamte, Bedienstete des Straf-

    vollzugs sowie hauptamtliche Bewährungs- und Gerichtshelferinnen und -helfer;

  1. Religionsdiener und Mitglieder solcher religiösen Vereinigungen, die satzungsge-

    mäß zum gemeinsamen Leben verpflichtet sind;

  1. Personen, die als ehrenamtliche Richterin oder Richter in der Strafrechtspflege in

zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig gewesen sind, von denen die letz-

te Amtsperiode zum Zeitpunkt der Aufstellung der Vorschlagslisten noch andauert.

 

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

Vorschlagsliste der Bewerber für das Schöffenamt für die Amtsperiode 2019—2023

 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Vorschlagsliste Schöffenwahl 2019-2023 (28 KB)      
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