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Vorlage - VO/2018/023-1  

Betreff: Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein
Hier: Überprüfung des Lärmaktionsplans
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr GabrielBezüglich:
VO/2018/023
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
07.06.2018 
1. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Lärmaktionsplan 2018  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Fortschreibung des Lärmaktionsplans der Stadt Oldenburg in Holstein wird in der vorliegenden Fassung beschlossen und dem LLUR zur Berichterstattung an die EU-Kommission übersandt.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Grundlage für die Aufstellung der Lärmaktionspläne ist die Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG in Schleswig-Holstein. Nach der letzten bearbeitung des Lärmaktionsplanes für die Stadt Oldenburg in Holstein wurden die strategischen Lärmkarten zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG aus dem Jahr 2012 durch das LLUR überprüft und überarbeitet. Die aktuellen Lärmkarten des LLUR aus dem Jahr 2017 sind nunmehr über den Lärmatlas veröffentlicht.

 

Auf Grundlage der aktuellen Lärmkarten sind gem. § 47 d Abs. 5 BImSchG die Lärmaktionspläne bis zum 18.07.2018 unter Mitwirkung der Öffentlichkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten. Anschließend ist der Lärmaktionplan von der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen. Die fertiggestellten Pläne sind dem LLUR für die Berichterstattung zum Oktober 2018 an die EU-Kommission zu übersenden.

 

Die Stadt Oldenburg in Holstein hat daher den Lärmaktionsplan wie vorgegeben ein weiteres Mal überprüft. Da jedoch die letzte Überprüfung der Daten erst im Jahre 2017 stattgefunden hat, haben sich diesem Plan gegenüber keine Änderungen ergeben. Ein Hinweis hierauf wurde auch in die aktuelle Fassung der Planung aufgenommen. Die geforderte Beteiligung der Öffentlichkeit hat vom 09.04.2018 bis zum 11.05.2018 durch eine öffentliche Auslegung stattgefunden. Es sind keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Der abschließende Lärmaktionsplan liegt als Anlage bei.

 

Da der Plan abschließend durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden muss und möglichst im Juli dem LLUR zugeleitet werden soll, erfolgt die Beratung und Beschlussfassung in der Stadtverordnetenversammlung am 07.06.2018. Im Übrigen hatte sich der Ausschuss für Umwelt und Bauwesen in seiner Sitzung am 28.03.2018, nachdem sich inhaltlich keine Änderungen im Lärmaktionsplan abzeichneten, für eine direkte Beratung in der Stadtverordnetenversammlung ausgesprochen.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

Lärmaktionsplan 2018 

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 1 1 Lärmaktionsplan 2018 (249 KB)      
Stammbaum:
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