Vorlage - VO/2018/065
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Beschlussvorschlag:
Der Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss setzt sich ab der Wahlperionde 01.06.2018 aus 9 Mitgliedern zusammen von denen bis zu maximal 4 wählbare Bürgerinnen oder Bürger sein können.
Sachverhalt:
Der Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss wurde am 30.03.2017 durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung als sonstiger Ausschuss für die Begleitung der Städtebauförderung gebildet.
Der Ausschuss sollte aus insgesamt 7 Mitgliedern bestehen, von denen 4 Stadtverordnete und 3 wählbare Bürgerinnen oder Bürger sind.
Nach dem Ergebnis der Kommunalwahlen im Mai 2018 sind in der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Oldenburg in Holstein nunmehr 5 Fraktionen (eine entsprechende Erklärung der Gewählten vorausgesetzt) vorhanden.
Um dem Wahlergebnis Rechnung zu tragen wird vorgeschlagen, auch den Wirtschafts- und Stadtentwicklungsausschuss wie die übrigen Fachausschüsse mit 9 Mitgliedern zu besetzen. Durch eine verhältnismäßig hohe Anzahl von wählbaren Bürgerinnen oder Bürgern sollte dem Ziel des Ausschusses Rechnung getragen werden, dort Projekt bezogenen Sachverstand u.ä. einzubringen. Daher wird vorgeschlagen, bei der jetzigen Zusammensetzung des Ausschusses eine Besetzung mit bis zu maximal 4 wählbaren Bürgerinnen oder Bürgern zu ermöglichen.
Mit der gewählten Fomulierung ist die Besetzung mit wählbaren Bürgerinnen und Bürgern zwar möglich jedoch nicht zwingend erforderlich. Dies ermöglicht der Stadtverordnetenversammlung einen größeren Spielraum bei der Ausschussbesetzung.
Für die Ausschussbesetzung gelten die Rahmenbedingungen, wie sie in der Vorlage VO/2018/054 genannt sind.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n: