Vorlage - VO/2018/079
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Beschlussvorschlag:
Die Stadt Oldenburg in Holstein unterstützt die Arbeit des Vereins Oldenburger Tafel e. V. zusätzlich zu den mit der Herrichtung der Räumlichkeiten entstandenen Kosten in Höhe von ca. 78.000 € und der Übernahme der Kosten für die Belehrungen nach dem Infektionsschutzgesetz mit einem jährlichen Zuschuss in Höhe von 500,00 €.
Sollte die Arbeit der Oldenburger Tafel zukünftig aufgrund finanzieller Umstände einmal existenziell gefährdet sein, sagt die Stadt dem Verein ihre Unterstützung zu.
Sachverhalt:
Mit Schreiben vom 17. Juli 2018 beantragt die Oldenburger Tafel eine städtische Unterstützung ihrer Arbeit in Form eines jährlichen Zuschusses. Nach Vorstellung der Tafel könnte dieser Zuschuss 1.324,80 € betragen, was den Gegenwert der Jahresmiete für die von der Tafel genutzten städtischen Räumlichkeiten im Gebäude des Deutschen Roten Kreuzes im Weidenkamp 2 a entspricht.
Bereits im April 2018 hatte sich die Tafel bei der Stadt gemeldet, weil die Ersatzbeschaffung eines Kühlfahrzeuges erforderlich ist. Die Kosten für die Anschaffung eines solchen Fahrzeuges belaufen sich auf ca. 42.000,00 €. Inzwischen konnte die Anschaffung durch die Beteiligung von Sponsoren und Spendern, durch Eigenmittel und mit Hilfe der Lidl-Pfandgeldstiftung und eines Service- bzw. Wohltätigkeitsclubs gesichert werden. Die Stadt hat die Tafel hierbei durch die Weiterleitung der Spende eines Einzelhandelunternehmes in Höhe von 1.500,00 € unterstützt.
Die durchschnittlichen Ausgaben per anno belaufen sich auf ca. 14.500,00 €. Dem gegenüber stehen fixe Einnahmen durch die Besucher der Tafel in Höhe von ca. 8.000,00 €. Die Differenz kann regelmäßig nur durch Spenden und öffentliche Zuschüsse gedeckt werden.
In ihrem Antrag führt die Tafel hierzu folgendes aus: „Wir können nicht immer mit einem großzügigen Spendenaufkommen rechnen und müssen deshalb versuchen, die Differenz zwischen Ausgaben und Kundeneinnahmen durch Rücklagen zu sichern. Sollte uns das nicht gelingen und wir ins Defizit abgleiten, würde dies existenzielle Folgen für die Oldenburger Tafel e.V. haben.“
Aus den vorgenannten Gründen bittet die Oldenburger Tafel um eine jährliche Bezuschussung durch die Stadt Oldenburg in Holstein. Die Umlandgemeinden beteiligen sich mit einem Gesamtbeitrag in Höhe von 1.440,00 € p. a. an den Kosten für den Betrieb der Tafel.
Die Stadt Oldenburg in Holstein hat die Oldenburger Tafel beim Bezug der derzeitigen Räumlichkeiten wie folgt finanziell unterstützt:
- Neue Fensterfront Erd-/Kellergeschoss 42.000 €
- Einbau Wärmemengenzähler 2.000 €
- Rollstuhlrampe 26.000 €
- Einbau WC Kellergeschoss 8.000 €
Insgesamt 78.000 €
Desweiteren unterstützt die Stadt die Arbeit der Tafel, indem die Kosten für die Belehrungen der ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz übernommen werden. Hier fallen Kosten in Höhe von 25,00 € pro Belehrung an.
Aus Sicht der Verwaltung sollte eine etwaige Bezuschussung nicht mit der Miete für die von der Stadt zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten in Verbindung stehen. In diesem Fall wäre zu erwarten, dass andere gemeinnützige Organisationen mit ähnlichen vertraglichen Verbindungen zur Stadt eine Ungleichbehandlung geltend machen könnten.
Grundsätzlich ist die Arbeit der Tafel unterstützenswert. Ob aber mit öffentlichen Mitteln Rücklagen aufgebaut werden sollten, bleibt fraglich. So schlägt die Verwaltung eine gewisse laufende Unterstützung auch als Anerkennung für die wertvolle Arbeit der Tafel vor. Darüber hinaus sollte der Tafel zugesichert werden, dass wir bei Bedarf an Ihrer Seite stehen werden.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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X | Ja, folgende: | Aufgrund zunehmender Altersarmut wird die Bedeutung der Arbeit der Tafel weiter zunehmen |
Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | 500,00 € |
Finanzierung: | Haushalt 2018 und folgende |
Anlage/n:
Antrag Oldenburger Tafel e. V.
Einnahmen/Ausgaben 2015 -2017
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Antrag Oldenburger Tafel Juli 2018 (1715 KB) |