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Vorlage - VO/2020/081  

Betreff: B-Plan 63 der Stadt Oldenburg in Holstein , OT Dannau
hier: Aufstellungsbeschluss
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:1. Bürgermeister Saba
2. Herr Gabriel
Federführend:FB 3 Hochbau, Unterhaltung, Liegenschaften Bearbeiter/-in: Schaeffler, Marietta
Beratungsfolge:
Ausschuss für Umwelt und Bauwesen Entscheidung
19.11.2020 
20. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n
Anlagen:
Variante klein  
Variante groß  
Entwurf neu  
Geltungsbereich neu  

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

  1. Für ein Gebiet am nordöstlichen Ortsrand des Ortsteils Dannau, südlich der Strandstraße (K 48), rückwärtig der vorhandenen Bebauung des Prof.-C.-Ehrenberg-Weges, sowie südwestlich des Truppenübungsplatzes Putlos soll der B-Plan Nr. 63 aufgestellt werden.

 

Es werden folgende Planungsziele verfolgt:

 

„Allgemeines Wohngebiet“ für die Ausweisung neuer Baugrundstücke für Einzel-/Doppelhäuser

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

  1. Die Ausarbeitung des Planentwurfs und die Beteiligung der Öffentlichkeit, sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch ein noch zu beauftragendes Büro durchgeführt werden. Die Verwaltung wird ermächtigt, dem Planer mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Auftrag zur Durchführung des B-Plan-Verfahrens zu erteilen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.

 

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Sachverhalt:

 

Aufgrund der weiterhin anhaltend hohen Nachfrage nach Baugrundstücken für den Einfamilienhausbau in Oldenburg, bemüht sich die Verwaltung seit längerem, für die Ausweisung neuer Baugebiete geeignete Grundstücke zu erwerben bzw. zu entwickeln.

 

 

 

Das Gebiet in Dannau an der Strandstraße im hinteren Bereich des Prof.-C.-Ehrenberg-Weges ist in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes bereits als Wohnbaufläche ausgewiesen. Daher wurde, wie bereits berichtet, Kontakt mit den jeweiligen Eigentümern aufgenommen, um ihr grundsätzliches Verkaufsinteresse zu erfragen. Zwei der bereits vorgestellten ursprünglichen Entwürfe – einmal Überplanung des gesamten Gebietes (Anlage 1) und einmal nur des vorderen Bereiches (Anlage 2) – sind noch einmal der Vorlage beigefügt.

 

Die aktuelle Planung sieht nun die Überplanung des vorderen Bereiches incl. eines weiteren, südlich gelegenen Grundstückes vor, welches mit einem so genannten „Pfeifenstiel“ an die Erschließungsstraße angeschlossen wird (siehe Anlage 3).

 

Eine vorab bei der Bundeswehr angefragte Stellungnahme zum Schallschutz liegt der Verwaltung vor. In dieser wird u. a. auf die seinerzeit zum B-Plan 32 und zum F-Plan abgegebenen Stellungnahmen verwiesen, in denen auf den insbesondere von neu geplanten Wohn- und Mischgebieten hinzunehmenden (maßgeblich tieffrequenten) Übungsplatzlärm hingewiesen wird. Da das daraufhin zum B-Plan 32 erstellte Schallschutzgutachten passive Schallschutzmaßnahmen an den Außenbauteilen der geplanten Wohnhäuser empfiehlt, wird auch zu diesem B-Plan ein Gutachten erstellt, um die erforderlichen Schallschutzmaßnahmen zu erfragen.

 

Die späteren Erschließungsmaßnahmen und die Vermarktung der Grundstücke sollen aufgrund der geringen Größe des Gebietes durch die Stadt selbst durchgeführt werden.

 

Da vermutlich mehr Anfragen von „Bauwilligen“ eingehen werden, als Grundstücke zur Verfügung stehen, wird die Verwaltung zu einem späteren Zeitpunkt eine „Vergabematrix“ erstellen, die in einem der dann folgenden Ausschüsse beraten und beschlossen werden soll.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

X

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

 

B-Plan ca. 11.000 €

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

1 – ursprünglicher Entwurf nur Straßengrundstück

2 – ursprünglicher Entwurf gesamtes Gebiet

3 – Entwurf neu

4 – Geltungsbereich B-Plan

Anlagen:  
  Nr. Name    
Anlage 3 1 Variante klein (563 KB)      
Anlage 4 2 Variante groß (540 KB)      
Anlage 1 3 Entwurf neu (432 KB)      
Anlage 2 4 Geltungsbereich neu (409 KB)      
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