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Vorlage - VO/2020/111  

Betreff: Entsendung einer städtischen Vertreterin/ eines städtischen Vertreters in die Beiräte der örtlichen Kindergärten
Status:öffentlich  
Ansprechpartner/in:Herr Naß
Federführend:FB 1 Organisation - Personal - Haushalt Bearbeiter/-in: Naß, Burkhard
Beratungsfolge:
Stadtverordnetenversammlung Entscheidung
24.09.2020 
9. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ungeändert beschlossen   

Beschlussvorschlag
Sachverhalt
Finanzielle Auswirkungen
Anlage/n

ALLRIS® Office Integration 3.9.2

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtverordnetenversammlung entsendet Frau Annette Schlichter-Schenck in die Beiräte der örtlichen Kindergärten.

 

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Sachverhalt:

 

Frau Petra Bergmann ist zum 1. Juli 2020 verzogen undwohnt nicht mehr in der Stadt Oldenburg in Holstein. Damit verliert sie neben ihrem Mandat im Ausschuss für gesellschaftliche Angelegenheiten auch auf die Vertretung der Stadt Oldenburg in den Beiräten der örtlichen Kindergärten.

 

Für die Nachwahl hat die SPD-Fraktion Frau Annette Schlichter-Schenck vorgeschlagen.

 

Für die Beschlussfassung gilt § 39 GO. Ein gebundenes Vorschlagsrecht besteht hier nicht

 

In die Beiräte der Oldenburger Kindergärten sind entsprechend der Regelungen in den Trägerverträgen drei Mitglieder durch die Stadtverordnetenversammlung zu entsenden. Formell könnten dies von Beirat zu Beirat unterschiedliche Personen sein. Sinn macht aber nur eine einheitliche Vertretung in allen Beiräten. Entsprechend hatte die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2018 die Verteter/innen entsendet.

 

Hinweis:

Da es sich hierbei um keine Wahl im Sinne der Gemeindeordnung (GO) oder anderer spezieller Rechtsnormen handelt, ist bei der Entsendung auf eine paritätische Besetzung zu achten. Auf den Ihnen überlassenen Erlass des Ministeriums für Justiz, Europa, Verbaucherschutz und Gleichstellung vom 03.05.2018 möchte ich hinweisen.

 

 

Demografische Entwicklung:

 

Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:

 

x

Nein, entfällt.

 

 

Ja, folgende:

 

 

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Finanz. Auswirkungen:

 

Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

Laufende Kosten jährlich:

entfällt

Finanzierung:

entfällt

 

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Anlage/n:

 

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