Vorlage - VO/2020/117-1
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Beschlussvorschlag:
- Für ein Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes sowie nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage „Brookkamp“ und des Bahndammes soll der B-Plan Nr. 64 aufgestellt werden.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung eines „Mischgebietes“ für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten und zur Umstrukturierung der Markthalle
- Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.
- Die Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, soll durch das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24, 23611 Bad Schwartau, durchgeführt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 01.10.2020 wurde der grundsätzliche Wunsch des Betreibers der „Markthalle“, diese neu zu strukturieren und auf dem westlichen Grundstücksteil an der Göhler Straße Geschosswohnungsbau zu errichten, bereits im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vorgestellt. Dafür hatte der Betreiber ein Modell der geplanten 4 Wohngebäude erstellen lassen, das er in der Sitzung präsentiert hat. Nach allgemeiner grundsätzlicher Befürwortung dieses Vorhabens sowie der Erläuterung der Notwendigkeit zur Erweiterung der bestehenden Markthalle (detailliertere Aussagen hierzu können noch einmal in der Vorlage VO/2020/095 aus der Sitzung Nr. 18 vom 20.08.2020 nachgelesen werden), soll heute nun der Aufstellungsbeschluss für den B-Plan Nr. 64 gefasst werden. Der B-Plan 64 soll die kompletten Bereiche der beiden bestehenden B-Pläne Nr. 40 und 42 überplanen.
Der Geltungsbereich des B-Planes Nr. 40 aus dem Jahre 2000 umfasst den östlichen Teil des Gebietes mit dem bestehenden Gebäude der Markthalle. Hier ist bisher ein „Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Verkauf landwirtschaftlicher und gärtnerischer Produkte, für Lagerhalle mit Aufbereitungsräumen sowie Verkaufsraum“ festgesetzt.
Der B-Plan 42 aus dem Jahre 2008 umfasst das westliche Flurstück. Festgesetzt ist hier bisher ein „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Restaurant“.
Um beide Nutzungen in einem B-Plan mit einem schlüssigen Gesamtkonzept abbilden zu können, wird die Festsetzung des gesamten Geltungsbereiches als „Mischgebiet“ als sinnvoll erachtet.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | Die Kosten trägt der Betreiber. |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
1 – Geltungsbereich
2 – Lageplan Entwurf
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Geltungsbereich (388 KB) | ||||
2 | Entwurf (456 KB) |
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