Vorlage - VO/2020/118-1
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Beschlussvorschlag:
- Zu dem bestehenden F-Plan wird für das Gebiet am östlichen Ortsrand von Oldenburg, südlich der Göhler Straße (L 59), östlich des Amtsgerichtes sowie nördlich der vorhandenen Kleingartenanlage „Brookkamp“ und des Bahndammes, die 2. Änderung aufgestellt.
Es werden folgende Planungsziele verfolgt:
Ausweisung einer „Gemischten Baufläche“ für die Errichtung von Geschosswohnungsbauten und zur Umstrukturierung der Markthalle
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
- Mit der Ausarbeitung des Planentwurfs, der Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange soll das Planungsbüro Ostholstein, Tremskamp 24 in 23611 Bad Schwartau beauftragt werden.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.
- Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB soll durch eine öffentliche Auslegung erfolgen.
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Bauwesen am 20.08.2020 wurde der grundsätzliche Wunsch des Betreibers der „Markthalle“, diese neu zu strukturieren und auf dem westlichen Grundstücksteil an der Göhler Straße Geschosswohnungsbau zu errichten, bereits im nicht öffentlichen Teil der Sitzung vorgestellt. Dafür hatte der Betreiber ein Modell der geplanten 4 Wohngebäude erstellen lassen, das er in der Sitzung präsentiert hat. Nach allgemeiner grundsätzlicher Befürwortung dieses Vorhabens sowie der Erläuterung der Notwendigkeit zur Erweiterung der bestehenden Markthalle, soll heute nun der Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden, da dieser für die betreffenden Grundstücke lediglich ein Sondergebiet mit der Darstellung „Verkaufsfläche für landwirtschaftliche und gärtnerische Produkte“ vorsieht.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
X | Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | Die Kosten trägt der Betreiber. |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
Geltungsbereich 2. F-Plan-Änderung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Geltungsbereich (746 KB) |
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