Vorlage - VO/2020/132
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Beschlussvorschlag:
Die 2.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Oldenburg in Holstein vom 10.Juli 2014 wird in der beigefügten Fassung beschlossen. Sie ist Anlage der Niederschrift.
Sachverhalt:
Die Stadtverordnetenversammlung hat im Juli 2014 eine neue Hauptsatzung beschlossen. Mit der 1. Änderungssatzung vom 11. Dezember 2019 wurden Regelungen der Datenschutzgrundverordnung umgesetzt.
Mit der nunmehr vorgeschlagenen 2. Änderung der Hauptsatzung soll die Möglichkeit geschaffen werden, die sich aus § 35 a Gemeindeordnung (GO) ergibt. Hier hat der Landesgesetzgeber die Möglichkeit von Videokonferenzsitzungen in Fällen höherer Gewalt zugelassen. Eine solche ist in Katastrophenfällen oder Pandemielagen anzunehmen. Auf § 35a GO wird hingewiesen.
Nach erfolgter Beschlussfassung müsste die Hauptsatzungsänderung durch die Kommunalaufsichtbehörde genehmigt werden, bevor von solchen Videokonferenzsitzungen Gebrauch gemacht werden kann.
Die Verwaltung befasst sich bereits seit einiger Zeit mit der Umsetzung von Videokonferenzsitzungen. Durch die Änderung der Hauptsatzung wird zunächst die rechtliche Voraussetzung für das Abhalten solcher digitaler Sitzungen geschaffen. Darüber hinaus sind aber auch technische und organisatorische Fragen zu klären. Hierbei geht es unter anderem auch um die Teilnahme und Beteiligung der Öffentlichkeit an solchen Sitzungen. Die Verwaltung wird die Selbstverwaltung laufend über den Sachstand informieren.
Demografische Entwicklung: |
Die demografische Entwicklung hat Auswirkungen auf den Gegenstand dieser Entscheidung:
| Nein, entfällt. |
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| Ja, folgende: |
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Finanz. Auswirkungen:
Anschaffungs- und Herstellungskosten einmalig: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Laufende Kosten jährlich: | entfällt |
Finanzierung: | entfällt |
Anlage/n:
2. Änderung der Hauptsatzung
Anlagen: | |||||
Nr. | Name | ||||
1 | Hauptsatzung 2 Änderung 2020 (10 KB) |