- Aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
- amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Reisepass),
- wurde die bisherige Fahrerlaubnis nicht vom aktuell zuständigen Kreis / der kreisfreien Stadt ausgestellt, muss zusätzlich eine Karteikartenabschrift der zuvor ausstellenden Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden.
Die Karteikartenabschrift wird nicht benötigt, wenn Sie bereits einen EU-Kartenführerschein besitzen. - Gegebenenfalls aktuelle Meldebescheinigung,
- zusätzlich bei Verlust: eidesstattliche Erklärung über den Verbleib des Führerscheines (dies erfolgt im Rahmen der Vorsprache),
- zusätzlich verlangen einige Behörden bei Diebstahl die Vorlage der Diebstahlsanzeige der Polizeidienststelle.