Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Die Gebühren legt die jeweilige Behörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.