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Anerkennung von Weiterbildungsabschlüssen für Psychotherapeuten

Durch den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung in Bereichen werden einge­hende und besondere Kenntnisse, Fähigkeiten, Erfahrungen und Fertigkeiten nachgewiesen, welche zur Ankündigung einer speziellen psychotherapeutischen Tätigkeit durch Führen einer Zusatzbezeichnung in einem Bereich nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung berechtigen.

An wen muss ich mich wenden?

Der Antrag ist an die Psychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein (PKSH), Alter Markt 1 – 2, 24103 Kiel, zu richten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung (alle während der Weiterbildung ausgestellt Zeugnisse/Nachweise)

Welche Gebühren fallen an?

Bescheinigung über die erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung (alle während der Weiterbildung ausgestellt Zeugnisse/Nachweise)

Rechtsgrundlage

Weiterbildungsordnung der PKSH.

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