Ursprungszeugnisse und IHK-Bescheinigungen für Handelsdokumente beantragen
Nr. 99050031012000Wenn Sie Waren exportieren, verlangen in einigen Ländern Zollbehörden, Banken oder Unternehmen des Importlandes bei der Wareneinfuhr die Vorlage bestimmter Handelsdokumente. Dazu gehören
- das Ursprungszeugnis, das Auskunft gibt über den handelspolitischen Ursprung einer Ware,
- Bescheinigungen von Handelsdokumenten, zum Beispiel eine Handelsrechnung.
Die Ausstellung eines solchen Dokumentes können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer beantragen.
An wen muss ich mich wenden?
Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder
Welche Unterlagen werden benötigt?
Sie benötigen Nachweise über den Ursprung der Ware, zum Beispiel:
- Eigenerklärung über die Herstellung der Ware im eigenen Betrieb
- Ursprungszeugnisse einer anderen Industrie- und Handelskammer (IHK)
- Ursprungszeugnisse Form A für Exporte aus Entwicklungsländern
- Präferenzielle Warenverkehrsbescheinigungen EUR
- Präferenzielle Ursprungserklärungen gemäß Formatvorgaben aus EU-Freihandelsabkommen
- Lieferantenerklärungen gemäß VO (EU) 2015/2447
Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen IHK, welche Unterlagen in Ihrem Fall konkret erforderlich sind.
Rechtsgrundlage
- Statut für die Ausstellung von Ursprungszeugnissen und anderen dem Außenwirtschaftsverkehr dienenden Bescheinigungen, in der jeweiligen Fassung der zuständigen IHK
Gebühren
- Gebühr: 5,00 - 35,00 Euro
Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung der jeweiligen IHK. Ihre IHK stellt Ihnen vierteljährlich eine Rechnung für die in diesem Zeitraum ausgestellten Ursprungszeugnisse.