Auskunft über den Stand des Wohnförderkontos beantragen
Nr. 99114057037002Leistungsbeschreibung
In Ihrem Wohnförderkonto werden der Altersvorsorge-Eigenheimbetrag, die Tilgungsleistungen und die hierfür gewährten Zulagen erfasst. Das Wohnförderkonto bildet die Grundlage für die nachgelagerte Besteuerung zu Beginn der Auszahlungsphase Ihres Altersvorsorgevertrages.
Sofern Sie über den aktuellen Stand Ihres Wohnförderkontos informiert werden möchten, können Sie die Feststellung dieses Kontos beantragen. Die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erteilt hierzu einen Bescheid, aus dem Sie die Höhe Ihres Wohnförderkontos entnehmen können.
Verfahrensablauf
- Sie können einen formlosen Antrag auf Feststellung des Wohnförderkontos über Ihren Anbieter stellen.
- Ihr Anbieter leitet Ihren Antrag, zusammen mit der Bescheinigung nach § 92 EStG und einer formlosen Stellungnahme, an die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) weiter.
- Die ZfA teilt Ihnen den ermittelten Stand des Wohnförderkontos per Bescheid mit.
Voraussetzungen
- Sie haben das Altersvorsorgekapital aus Ihrem zertifizierten Altersvorsorgevertrag mit geförderten Beträgen für die Eigenheimrenten-Förderung (Wohn-Riester) eingesetzt.
- Für Sie besteht ein Wohnförderkonto.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Formloser Antrag
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 4 Wochen.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Einspruch
- Klage vor dem Finanzgericht
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA)
- Wohnförderkonto Feststellung Stand
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)