Sprungziele
Inhalt

Was erledige ich wo?

A   B   C   D   E   F   G   H   I   J   K   L   M   N   O   P   Q   R   S   T   U   V   W   X   Y   Z   Alle

Zwischennachweis oder Verwendungsnachweis zu geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Übergangshilfe aus dem KWI-Titel" einreichen

Nr. 99400089274000

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe eine Förderung vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten, müssen hierfür fristgerecht Nachweise einreicht werden.

Das betrifft den Zwischennachweis (Jahresbericht) und einen Verwendungsnachweis (Schlussbericht).

Verfahrensablauf

Sie können den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online, per E-Mail oder per Post beim BMZ einreichen.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis online einreichen wollen:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort die Angaben zum Zwischen- oder Verwendungsnachweis elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis ab.
  • Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
  • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Wenn Sie den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post einreichen wollen:

  • Sie schicken den Zwischen- oder Verwendungsnachweis per E-Mail oder per Post an das BMZ.
  • Bei Unklarheiten oder im Falle von Rückforderungen nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.

Voraussetzungen

Sie benötigen einen gültigen Zuwendungsbescheid für das betreffende Vorhaben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zwischennachweis:
    • Sachbericht
    • Zahlenmäßiger Nachweis
  • Verwendungsnachweis:
    • Sachbericht
    • Zahlenmäßiger Nachweis
    • Belegliste

Die jeweiligen Bestandteile der Nachweise müssen zusammen und vollständig eingereicht werden. Ein Nachreichen einzelner Bestandteile ist nicht möglich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Zwischennachweise über das letzte jeweils abgelaufene Haushaltsjahr müssen der Bewilligungsbehörde bis zum 30. April des Folgejahres und (Schluss-) Verwendungsnachweise spätestens 6 Monate nach Projektbeendigung vorgelegt werden.

Ausnahmen bezüglich der Einreichung von Zwischennachweisen:

  • Ein Sachbericht als Teil eines Zwischennachweises darf mit dem nächsten fälligen Sachbericht verbunden werden, wenn der Berichtszeitraum für ein Förderjahr 3 Monate nicht überschreitet. Beginnt ein Projekt zum Beispiel am 1. Oktober, muss im Folgejahr kein separater Sachbericht für das abgelaufene Haushaltsjahr vorgelegt werden.
  • Bei Projekten mit mehrjährigem Förderzeitraum muss für das letzte Förderjahr ebenfalls kein separater Sachbericht erstellt werden. Dieser kann mit dem Sachbericht als Teil des Verwendungsnachweises verbunden werden.
  • Der zahlenmäßige Nachweis ist immer einzureichen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

entfällt

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Urheber

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat G22 Krisenbewältigung, Wiederaufbau, Übergangshilfe


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) 

Fachlich freigegeben am

26.07.2024
nach oben zurück