Rechtsmittelverzichtserklärung zu einem geförderten Vorhaben aus dem Förderprogramm "Medien und Meinungsfreiheit" einreichen
Nr. 99400088261000Leistungsbeschreibung
Wenn Sie der Deutsche Welle Akademie angehören, können Sie beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) eine Projektförderung zur Medien- und Meinungsfreiheit beantragen.
Nach der Bewilligung können Sie dem BMZ mitteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten. Die bewilligte Förderung kann dann schneller ausgezahlt werden.
Verfahrensablauf
Nach der Bewilligung der Förderung von Projekten zur Medien- und Meinungsfreiheit können Sie auf Rechtsmittel verzichten. Den Verzicht können Sie schriftlich per Post oder online mitteilen.
Verzicht auf Widerspruch per Postbeantragen:
- Sie schicken einen formlosen Verzicht auf Widerspruch zusammen mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ).
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Verzicht auf Widerspruch online beantragen:
- Rufen Sie die Internetseite des Bundesportals aus und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch online aus. Das Bundesportal führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie Ihren Antrag online ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
- Sie erhalten die Auszahlung des Förderbetrags auf das angegebene Konto.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) - Referat Menschenrechte, Inklusion, Medien
Voraussetzungen
- Sie gehören der folgenden Institution an: Deutsche Welle Akademie.
- Ihr Projekt wird vom Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) gefördert.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag
- Klageverzichtserklärung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie können den Verzicht auf Widerspruch nur innerhalb der ersten 4 Wochen nach der Bewilligung einreichen.
Die bewilligte Förderung steht in dem jeweiligen Haushaltsjahr zur Verfügung. Sie ist nicht übertragbar ins nächste Jahr.
Verwendungsnachweise müssen Sie dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) spätestens im September des Folgejahres vorlegen.
Rechtsgrundlage
- Bundeshaushalt, aktuelles Haushaltsjahr, Einzelplan 23, Kapitel 2301, Titel 68705
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Anlage 2 zur Verwaltungsvorschrift Nummer 5.1 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO): Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (AN Best-P)
Rechtsbehelf
entfällt
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
- Medien und Meinungsfreiheit Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)