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Ersatzausfertigung eines Long-Range-Certificates (LRC) beantragen

Nr. 99096050001002

Leistungsbeschreibung

Um am mobilen Seefunkdienst oder am Binnenschifffahrtsfunk teilnehmen zu können, benötigen Sie ein gültiges Funkzeugnis.

Es gibt zwei Arten von Funkzeugnissen für den Seefunkdienst:

  • Das allgemeine Funkbetriebszeugnis, auch Long Range Certificate (LRC) genannt, berechtigt Sie zur Teilnahme an UKW, Grenz und Kurzwelle sowie dem mobilen Seefunkdienst über Satelliten, der auch auf hoher See funktioniert.
  • Das beschränkt gültige Funkbetriebszeugnis, auch Short Range Certificate (SRC) genannt, berechtigt Sie ausschließlich zur Teilnahme am UKWFunk, der nur in Küstennähe ausreicht.

Wenn Sie Ihr LRC verloren haben oder es gestohlen oder beschädigt wurde, müssen Sie ein Ersatzdokument beantragen. Dies gilt auch, wenn Sie Ihren Namen geändert haben.

Sie erhalten die Ersatzausfertigung Ihres LRC vom Deutschen Motoryachtverband e.V. oder vom Deutschen Segler-Verband e.V. und es gilt als nationales Zertifikat der Bundesrepublik Deutschland.

Auskunft zur Ausstellung erhalten Sie direkt beim jeweiligen Verband.

Verfahrensablauf

Den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC) können Sie online oder schriftlich beim Deutschen Motoryachtverband e.V. (DMYV) oder beim Deutschen Segler-Verband e.V. (DSV) stellen.

Online-Antrag:

  • Rufen Sie das Bundesportal über einen beliebigen Browser auf.
  • Öffnen Sie den Antrag auf Ausstellung eines Ersatzdokuments eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).
  • Füllen Sie den Online-Antrag aus.
  • Laden Sie die angeforderten Dokumente hoch.
  • Senden Sie den Antrag digital ab.
  • Reichen Sie Ihr Passbild sowie gegebenenfalls weitere Dokumente per Post beim DMYV oder DSV ein.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung durch den DMYV oder DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Antrag per Post:

  • Laden Sie sich das aktuelle Antragsformular von der Internetseite des DMYV oder DSV herunter.
  • Füllen Sie den Antrag schriftlich aus und drucken Sie ihn aus.
  • Alternativ können Sie den Antrag auch erst ausdrucken und dann gut lesbar per Hand ausfüllen.
  • Fügen Sie alle erforderlichen Unterlagen hinzu.
  • Senden Sie den Antrag und die erforderlichen Unterlagen per Post an den DMYV oder DSV.
  • Der Gebühreneinzug erfolgt per SEPA-Lastschrift.

Voraussetzungen

  • Um den Antrag zu stellen, müssen Sie mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Wenn Sie minderjährig sind, kann die Antragstellung durch eine erziehungsberechtigte Person erfolgen.
  • Ihr Funkzeugnis ist im amtlichen Verzeichnis der Funkzeugnisse entsprechend registriert.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ausgefüllter und unterschriebener Antrag
  • aktuelles Passbild
  • falls nicht verloren oder gestohlen: Funkzeugnis oder Funkzeugnisse im Original
  • bei Namensänderung: Nachweis zur Namensänderung

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden sie im Bescheid über Ihren Antrag auf Ersatzausfertigung.
  • Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht

Was sollte ich noch wissen?

Dieser Antrag gilt nicht für die Erstausstellung oder Umschreibung eines allgemeinen Funkbetriebszeugnisses (LRC).

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV), WS23

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

07.08.2024

Gebühren

  • Gebühr: 48,91 Euro
    Kosten können variieren, wenn weitere Leistungen anfallen, zum Beispiel bei Versand des Ersatzdokuments ins Ausland.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

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