Förderung aus dem ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" beantragen
Nr. 99400055017000Leistungsbeschreibung
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) unterstützt Sie bei Vorhaben, die die Teilhabe von Geflüchteten am deutschen Arbeitsmarkt fördern. Dies geschieht durch das ESF Plus-Programm "WIR - Netzwerke integrieren Geflüchtete in den regionalen Arbeitsmarkt" (nachfolgend: WIR-Programm).
Das WIR-Programm hat folgende Zielgruppen:
- Geflüchtete mit Aufenthaltserlaubnis
- Personen mit einer Aufenthaltsgestattung
- Personen mit einer Duldung, die keinem absoluten Arbeitsverbot unterliegen
Ziele der Förderung sind:
- die stufenweise und nachhaltige Integration in Arbeit oder Ausbildung, die Aufnahme des Schulbesuchs mit dem Zweck des Nachholens eines Schulabschlusses sowie die Begleitung des Übergangs SchuleBeruf der Zielgruppe;
- der Erhalt, die Erhöhung sowie die Wiederherstellung der Beschäftigungsfähigkeit der Zielgruppe
- die strukturelle Verbesserung des Zugangs der Zielgruppe zu Arbeit und Bildung.
Ebenfalls gefördert werden Sie für die
- digitale Ansprache und Erstinformation sowie
- bei Bedarf die Verweisberatung der Zielgruppe, die von den Angeboten vor Ort nur unzureichend erreicht wird.
Sie werden als Projektträger gefördert, der in Kooperations- oder Projektverbünden organisiert ist (in einem Netzwerk).
Art und Umfang:
Die Förderleistung wird in Form einer Anteilsfinanzierung mit Zuschüssen gewährt. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben mit einem Höchstbetrag von 4 Millionen Euro.
Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel 4 Jahre.
Die Bewilligung der Anträge erfolgt durch die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRV KBS). Die DRV KBS hat dabei die Aufgaben,
- die Antragstellenden zu informieren und fördertechnisch zu beraten,
- Anträge zu prüfen,
- Zuwendungen zu bewilligen und auszuzahlen sowie
- Vorhaben zu prüfen.
Verfahrensablauf
Das Förderverfahren für das ESF-Plus Programm WIR ist zweistufig. Im 1. Schritt reichen Sie eine Interessenbekundung ein. Im 2. Schritt werden die ausgewählten Projektträger (im Kooperations- oder Projektverbund) zur Antragstellung aufgefordert.
Zu Schritt 1:
- Interessenbekundungen reichen Sie über das IT-Förderportal Z-EU-S elektronisch ein. Beachten Sie die gesondert bekanntgegebenen Fristen.
- Ein unabhängiges Gutachterinstitut bewertet die eingereichten Interessenbekundungen. Die Auswahl erfolgt anhand definierter Auswahlkriterien und Gewichtungen, unter anderem Aspekte der Eignung und Finanzierung, Bildung und Kooperation des Kooperations- oder Projektverbundes, Qualität des Projektkonzepts, Qualität des Arbeits- und Zeitplans, Verstetigung und Transfer sowie Wirtschaftlichkeit des Vorhabens
Zu Schritt 2:
- Wenn Ihr Projekt positiv bewertet wird, dann werden Sie aufgefordert, einen formellen, schriftlichen Förderantrag über das Förderportal Z-EU-S zu stellen.
Kommt eine Bewilligung des Vorhabens zustande, gelten die für Zuwendungen üblichen Regelungen, ergänzt um spezielle Regelungen zur Förderung des Bundes aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds 2021-2027.
Voraussetzungen
Sie können einen Antrag stellen
- als juristische Person des privaten und öffentlichen Rechts,
-
als rechtsfähige Personengesellschaft, beispielsweise als
- freie und öffentliche Einrichtung,
- Kommune,
- Träger der freien Wohlfahrtspflege,
- sonstiger gemeinnütziger Träger,
- Forschungsinstitut,
- Verband und
- Unternehmen
Welche Unterlagen werden benötigt?
Im Falle einer Förderung müssen Sie unter anderem folgende Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einreichen:
- Kofinanzierungsbestätigung
- Kooperationsvereinbarungen
- Stellenbeschreibungen
- Banknachweis
Rechtsgrundlage
- Artikel 4 Absatz 1 Buchstabe i) Verordnung (EU) Nummer 2021/1057
- Verordnung (EU) Nummer 2021/1060
- § 23 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO) Absatz 1
- in Verbindung mit Allgemeine Verwaltungsvorschriften (VV) Nummer 4 zu § 44 Bundeshaushaltsordnung (BHO)
- Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (BNBest-P-ESF-Bund)
- Besondere Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an Gebietskörperschaften und Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften im Rahmen des ESF-Bundesprogramms für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2021 bis 2027 (BNBest-Gk-ESF-Bund)
- Förderrichtlinie zum WIR-Programm vom 19.04.2022 (BAnz AT 25.04.2022 B2)
Rechtsbehelf
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Bewilligungsprozesses (Zuwendungsbescheid, Schlussbescheid) können Sie über das Förderportal ZEU-S Widerspruch einreichen.
- Gegen Entscheidungen im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens ist auch ein direktes Klageverfahren zulässig
Anträge / Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Urheber
Referat EF 2 "ESF-Programmumsetzung, EHAP Verwaltungsbehörde, Digitale Transformation" im Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
Fachlich freigegeben am
Gebühren
- Kostenfrei
Im Rahmen der Interessenbekundung und der Antragstellung fallen keine Kosten an.