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Erlaubnis zum Kürzen der Schnabelspitzen von Legehennen und Nutzgeflügel beantragen

Nr. 99110002000000

Unerlaubte Amputationen sind:

  • das Kürzen der Schnabelspitze von Legehennen bei unter zehn Tage alten Küken
  • das Kürzen der Schnabelspitzen bei anderen Nutzgeflügelarten

Ist ihre Durchführung jedoch unerlässlich, bedürfen sie der Erlaubnis.

Voraussetzungen:

  • Die durchführenden Personen besitzen die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten.
  • Es wird glaubhaft dargelegt, dass der Eingriff im Hinblick auf die vorgesehene Nutzung des Tieres zu dessen Schutz oder zum Schutz anderer Tiere unerlässlich ist.

Die Erlaubnis wird befristet erteilt und enthält Bestimmungen über Art, Umfang und Zeitpunkt des Eingriffs und die durchführende Person.

An wen muss ich mich wenden?

Veterinärämter und Amtstierärzte oder Amtstierärztinnen der Kreise oder kreisfreien Städte

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

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