Beratung zur Künstlersozialabgabepflicht durch Informationsveranstaltungen in Anspruch nehmen
Nr. 99107094058000Leistungsbeschreibung
Die Künstlersozialkasse muss Sie als Unternehmen oder Verwerter über Ihre Rechte und Pflichten aufklären und beraten, wenn Sie potenziell oder tatsächlich zur Künstlersozialabgabe verpflichtet sind. Ihr Unternehmen ist in der Regel dann zu Abgaben verpflichtet, wenn es künstlerische oder publizistische Werke oder Leistungen verwertet, zum Beispiel als
- Verlag
- Presseagentur
- Theater
- Orchester oder
- Rundfunk- und Fernsehanstalt.
In der Künstlersozialversicherung gilt, dass selbständig tätige Kunstschaffende und Publizierende nur die Hälfte Ihrer Beiträge selbst zahlen müssen. Die andere Hälfte finanziert sich durch einen Bundeszuschuss und die Künstlersozialabgabe von Unternehmen und Verwertern. Um Sie umfassend zu allen Themen der Künstlersozialversicherung und der Künstlersozialabgabe zu informieren, veranstaltet die Künstlersozialkasse regelmäßig
- Vorträge
- Seminare und
- Webseminare.
In der Regel finden die Vorträge und Seminare vor Ort in Ihrem Unternehmen oder bei einer veranstaltenden Organisation statt - zum Beispiel einem Verband oder einem Arbeitskreis. Die Veranstaltungen sind von Ihnen oder den Organisationen bei der Künstlersozialkasse anzufragen und werden in Zusammenarbeit mit Ihnen oder den Organisationen veranstaltet.
An den Webseminaren können Sie online von jedem Ort mit Internetzugang teilnehmen.
Eine Informationsveranstaltung vor Ort dauert normalerweise 2 Stunden. Für ein Webseminar müssen Sie etwa eine Stunde Zeit einplanen.
Das Informationsangebot richtet sich nur an Gruppen. Einzelberatungen bietet die Künstlersozialkasse in diesem Format nicht an.
Verfahrensablauf
Wenn Sie eine Informations- und Präsenzveranstaltung planen:
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Nehmen Sie Kontakt mit der Künstlersozialkasse auf, vorzugsweise per E-Mail.
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Stimmen Sie gemeinsam mit der Referentin oder dem Referenten einen Termin und den weiteren Ablauf ab. Klären Sie zum Beispiel folgende Punkte:
- Veranstaltungsort
- Themenschwerpunkte
- Branche
- Teilnehmerliste
- Technik
- Handout
Wenn Sie an einem Webseminar teilnehmen wollen:
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Besuchen Sie die Internetseite der Künstlersozialkasse.
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Melden Sie sich online für einen vorgegebenen Termin und ein bestimmtes Thema an.
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Füllen Sie den auf der Webseite hinterlegten Fragebogen aus. Dabei müssen Sie zum Beispiel folgende Fragen beantworten:
- Zu welcher Branche gehört Ihr Unternehmen?
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Sind Sie als abgabepflichtiges Unternehmen bereits bei der Künstlersozialkasse angemeldet?
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Die Person, die das Webseminar organisiert, setzt sich mit Ihnen in Verbindung und informiert Sie weiter.
- An Ihrem Termin verfolgen Sie das Webseminar am PC, Laptop oder einem mobilen Endgerät.
Voraussetzungen
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Als Organisatorin oder Organisator eines persönlichen Vortrages oder eines Seminars vor Ort müssen Sie zum Beispiel über einen Arbeitskreis, einen Verband oder ähnliche Organisationsstrukturen eine größere Anzahl von Interessenten mobilisieren können.
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Die Teilnahme an einem persönlichen Vortrag oder Seminar ist nur über den jeweiligen Veranstalter möglich.
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Für die Teilnahme an einem Webseminar benötigen Sie:
- PC oder Laptop oder mobiles Endgerät
- Internetzugang
- Webcam
- Mikrofon und Kopfhörer
Welche Unterlagen werden benötigt?
- für Vortrag oder Seminar: E-Mail zur Anmeldung
- für Webseminar: Fragebogen "GoToWebinar"
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
- Für die Organisation einer Präsenzveranstaltung ist eine Vorlaufzeit von ungefähr einem Monat erforderlich.
- Für das Webseminar ist eine Anmeldung kurzfristig möglich, sofern die maximale Zahl von Teilnehmenden noch nicht erreicht ist.
Bearbeitungsdauer
- Organisation von Präsenzveranstaltungen: Nach Ihrer Kontaktaufnahme meldet sich nach 2 bis 3 Tagen eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter der Künstlersozialkasse bei Ihnen, um den Termin mit Ihnen zu planen.
- Teilnahme an Webseminaren oder Online-Workshops: Nach Buchung Ihres Termins erhalten Sie umgehend eine Bestätigungsmail.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Ein Rechtsbehelf ist nicht möglich.
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Urheber
Unfallversicherung Bund und Bahn (UVB), Geschäftsbereich Künstlersozialversicherung
- Künstlersozialabgabe Informationsveranstaltungen Durchführung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)