Eheschließung im Ausland in das Melderegister eintragen lassen
Leistungsbeschreibung
Nachdem Sie im Ausland geheiratet haben, können Sie Ihre Ehe in Deutschland eintragen lassen. Dafür müssen Sie Ihren Familienstand im Melderegister ändern.
Verfahrensablauf
-
Reichen Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrem zuständigem Bürgerbüro ein.
-
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird Ihre Ehe im Melderegister eingetragen.
An wen muss ich mich wenden?
Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt)
Voraussetzungen
-
Mindestens einer von Ihnen ist in Deutschland gemeldet.
-
Ihre Ehe ist im Ausland rechtsgültig geschlossen worden.
-
Ihre Ehe entspricht den deutschen Rechtsvorschriften und wird hier anerkannt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
-
Nachweis der Ehe (zum Beispiel rechtskräftiger Beschluss oder Heiratsurkunde)
-
Identitätsnachweis
-
Bei Nicht EU-Eheschließungen: Beglaubigung oder Apostille der Heiratsurkunde
-
Falls die Unterlagen nicht auf Deutsch sind: Offizielle Übersetzung durch einen vereidigten Übersetzer
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Klage