Förderung von Investitionen in der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei beantragen
Leistungsbeschreibung
Was wird gefördert?
- der Ersterwerb eines Fischereifahrzeugs durch einen jungen Fischer;
- die Erschließung von alternativen Einkommensquellen, sofern ein enger Bezug zur Fischereitätigkeit des Unternehmens besteht;
- Investitionen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit der Fischerei, darunter:
- ökonomische Nachhaltigkeit, z. B. Verarbeitung der Fänge an Bord, Steigerung von Mehrwert und Qualität der Fänge,
- soziale Nachhaltigkeit, z. B. Verbesserung von Arbeitsbedingungen, Sicherheit und Hygiene,
- ökologische Nachhaltigkeit, z. B. nachhaltige Fangtechniken oder selektive Fanggeräte;
- Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen, etwa im Bereich der Hydrodynamik oder des Antriebssystems;
- der Austausch oder die Modernisierung von Motoren von Fischereifahrzeugen;
- Investitionen an Bord für Zwecke der Fischereikontrolle;
- die Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen.
- Die Beschaffung neuer Waagen / Wiegesysteme zur Erfüllung der Vorgaben der Fischereikontroll-Verordnung.
Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.
Verfahrensablauf
Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.
Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.
Für Maßnahmen im Bereich der Direktvermarktung von Fischereierzeugnissen wählen Sie den Onlinedienst „Grundantrag EMFAF“.
Für alle weiteren Maßnahmen verwenden Sie bitte den Onlinedienst „Grundantrag EMFAF Flotte“.
Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.
An wen muss ich mich wenden?
An das Dezernat 30 "Fischereiförderung" im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL)
Voraussetzungen
- Ihr Geschäftsbetrieb befindet sich in Schleswig-Holstein
- Die Fischerei ist Ihr Haupterwerb
- Sie sind Mitglied in einer Erzeugerorganisation
- Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Förderung
- Beschreibung Ihres Vorhabens
- Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform (Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.)
- Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
- wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Bitte stellen Sie den Antrag, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen, für die Sie eine Förderung beantragen wollen.
Rechtsgrundlage
- Ziffer 3 der Richtlinie des Bundes zur Förderung von Investitionen in der Seefischerei (FIS-BMEL) vom 08. Juli 2024
- Ziffer 3 Richtlinie zur Förderung der Kutter- und Küstenfischerei sowie der Binnenfischerei in Schleswig-Holstein
Bei Unternehmen der Seefischerei werden vorrangig die Bestimmungen der Bundesrichtlinie FIS-BMEL angewandt. - Artikel 22 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/1139 (EMFAF-Verordnung)
Diese Vorschrift gilt für die Förderung neuer Waagen und Wiegesysteme.
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.