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Förderung im Bereich Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse beantragen

Nr. 99400431017000

Leistungsbeschreibung

In folgenden Bereichen können Sie eine Förderung aus dem "Landesprogramm Fischerei und Aquakultur" beantragen:

  1. Vorhaben im Rahmen der Produktions- und Vermarktungspläne von Erzeugerorganisationen, die zur Umsetzung der gemeinsamen Fischereipolitik der Union beitragen und die Produktions- und Vermarktungsbedingungen der Mitglieder verbessern;
  2. die Unterstützung neu gegründeter Erzeugerorganisationen im Jahr ihrer Anerkennung und in den drei Folgejahren;
  3. Investitionen in die Verarbeitung und / oder Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von maximal einer Million Euro;
  4. kollektive Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen, insbesondere solche mit Ausrichtung auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse.

Für Vorhaben der Direktvermarktung gelten andere Bestimmungen, und zwar die Richtlinie zur Förderung der Kutter-, Küsten- und Binnenfischerei sowie die Richtlinie zur Förderung der Aquakultur in Schleswig-Holstein.. Weitere Informationen finden Sie unter dem Stichwort „Förderung der Direktvermarktung“.

Auf alle eingehenden Förderanträge werden die jeweils einschlägigen Projektauswahlkriterien angewendet. Dabei wird jedes Vorhaben mit Punkten bewertet und muss einen festgelegten Schwellenwert erreichen, um förderfähig zu sein. Übersteigt das Volumen der vorliegenden Anträge das zur Verfügung stehende Budget, entscheidet die jeweilige Punktzahl über die Förderfähigkeit.

Verfahrensablauf

Im EMFAF werden Vorhaben mit fischereilichem Bezug in verschiedene Maßnahmenarten unterteilt. Es ist wichtig, dass Sie diese Einteilung sowie die grundsätzliche Förderfähigkeit vor dem Absenden des Antrages mit der Bewilligungsbehörde abstimmen.

Bitte nehmen Sie daher vor der Erfassung Ihres Antrages telefonisch oder per Mail Kontakt mit der zuständigen Behörde auf. Dort erhalten Sie Informationen zu Fördermöglichkeiten und zur Antragstellung. Anschließend beantragen Sie die Förderung schriftlich oder online.

Wenn Ihr Antrag geprüft ist, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

An wen muss ich mich wenden?

An das Dezernat 30 Fischereiförderung im Landesamt für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung in Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Sie haben mit der Maßnahme, für die Sie die Förderung beantragen, noch nicht begonnen
  • Sie sind antragsberechtigt, wenn es sich bei Ihrem Unternehmen um eine der nachfolgend genannten Organisationsformen handelt:
    • anerkannte Erzeugerorganisationen;
    • Fischereigenossenschaften, wenn es sich um die folgenden Förderbereiche handelt:
      • Investitionen in die Verarbeitung und / oder Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 1 Mio. Euro;
      • Kollektive Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen, insbesondere solche mit Ausrichtung auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse
    • Unternehmen des Handels sowie der Be- und Verarbeitung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse, wenn es sich um Investitionen in die Verarbeitung und / oder Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen mit einem Nettoinvestitionsvolumen von max. 1 Mio. Euro handelt;
    • Einrichtungen des öffentlichen Rechts, Vereine, Verbände und weitere anerkannte Zusammenschlüsse des Fischerei- und Aquakultursektors, wenn es sich um kollektive Kommunikations- und Absatzförderungskampagnen, insbesondere solche mit Ausrichtung auf die heimische Fischwirtschaft und regionale Erzeugnisse handelt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Förderung
  • Beschreibung Ihres Vorhabens
  • Investitions- und Finanzierungsplan in Tabellenform (Sofern sich die Projektlaufzeit über mehrere Jahre erstreckt, sind die Investitions- und Finanzierungspositionen auf die einzelnen Jahre der Förderung zu verteilen.)
  • Rentabilitätsvorschau für die folgenden drei Jahre
  • Wenn Ihr Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist: aktueller Handelsregisterauszug

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Den Antrag auf Förderung stellen Sie, bevor Sie mit der Maßnahme beginnen.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Einzelfall kann die Bearbeitung 1-4 Wochen in Anspruch nehmen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Widerspruch

Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid zu Ihrem

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