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Änderung des Gesellschaftsvertrages einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft melden

Nr. 99132003011000

Leistungsbeschreibung

Als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft müssen Sie der Wirtschaftsprüferkammer melden, wenn Sie Änderungen am Gesellschaftsvertrag der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft vornehmen.

Sie müssen die Anzeige zusammen mit einer Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages abgeben.

Sobald die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen ist, muss Ihre Wirtschaftsprüfungsgesellschaft eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung bei der Wirtschaftsprüferkammer einreichen.

Verfahrensablauf

Die Wirtschaftsprüferkammer empfiehlt, dass Sie den Entwurf der Änderung des Gesellschaftsvertrages im Vorfeld mit ihr abstimmen. Damit können Sie unnötige Nachbeurkundungen vermeiden. Musterverträge finden Sie im Internet auf den Seiten der Wirtschaftsprüferkammer.

Nach der Änderung erhält die Wirtschaftsprüferkammer eine Kopie des geänderten Gesellschaftsvertrages. Nachdem die Änderung im Handels- beziehungsweise Partnerschaftsregister eingetragen wurde, erhält sie eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Registereintragung.

An wen muss ich mich wenden?

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts

Postfach 30 18 82, 10746 Berlin
Rauchstraße 26, 10787 Berlin

Telefon: 030 726161-0
Fax: 030 726161-287
E-Mail: berufsregister@wpk.de

Zuständige Stelle

Wirtschaftsprüferkammer
Körperschaft öffentlichen Rechts

Voraussetzungen

  • Sie sind gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.
  • Es kam zu Änderungen im Gesellschaftsvertrag, zum Beispiel folgende:
    • Änderung der Gesellschaftsform
    • Eigentumsverhältnisse
    • Kapitalerhöhung
    • Anpassungen auf Grundlage von Gesetzesänderungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie benötigen folgende Unterlagen:

  • eine Kopie der Satzung beziehungsweise des geänderten Gesellschaftsvertrages
  • eine öffentlich beglaubigte Abschrift der Handelsregistereintragung 

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den geänderten Gesellschaftsvertrag innerhalb von 2 Wochen nach der Beurkundung einreichen.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

  • Es sind keine Rechtsbehelfe vorgesehen.

Urheber

Wirtschaftsprüferkammer (WPK)


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