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Auskunfts- und Übermittlungssperren im Melderegister Eintragung Auskunftssperre

Nr. 99115002060000

Eine Auskunftssperre im Melderegister wird nur unter strengen Voraussetzungen eingetragen.

Hierzu müssen Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person durch eine Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen kann. 

An wen muss ich mich wenden?

die Meldebehörde Ihres Wohnortes

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Auskunftssperre endet nach 2 Jahren und kann auf Antrag verlängert werden.

Rechtsgrundlage

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