Kfz: Hauptuntersuchung (HU), Abgasuntersuchung (AU)
Nr. 99026001000000Autos, Motorräder und andere Fahrzeuge müssen regelmäßig in die Hauptuntersuchung (HU). Ohne gültige HU dürfen Sie Ihr Fahrzeug nicht im öffentlichen Verkehr fahren. Das gilt für Kraftfahrzeuge, die zulassungspflichtig sind.
Als Fahrzeughalter sind Sie selbst dafür verantwortlich, Ihr Fahrzeug rechtzeitig zur HU anzumelden. Sie bekommen dafür keine Aufforderung vom Amt. Auch die Kosten müssen Sie selbst tragen.
In der Hauptuntersuchung (HU) wird geprüft, ob sich Ihr Fahrzeug noch
- verkehrssicher,
- vorschriftsgemäß und
- umweltverträglich
fahren lässt.
Die HU heißt umgangssprachlich meist "TÜV", weil früher nur der Technische Überwachungsverein (TÜV) zuständig war. Inzwischen dürfen auch andere Organisationen die HU durchführen. Neben den technischen Prüfstellen gehören dazu sogenannte amtlich anerkannte Überwachungsorganisationen, zum Beispiel:
- der Deutscher Kraftfahrzeug-Überwachungs-Verein (DEKRA),
- die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) oder
- die Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger (KÜS).
Seit 2010 ist die Abgasuntersuchung (AU) Teil der HU. Die allgemeine "TÜV-Plakette" ersetzt deshalb die sechseckige Plakette auf dem vorderen Kennzeichen. Anerkannte Werkstätten können die AU auch schon vor der HU durchführen, allerdings maximal zwei Monate früher.
Diese Gegenstände müssen bei einer HU im Fahrzeug enthalten sein:
- Verbandkasten (unbedingt Haltbarkeitsdatum prüfen),
- Warndreieck,
- Warnweste,
- Ladekabel,
- Anhängerkupplung, falls sie abnehmbar ist, und
- alle Sitze, falls sie ausbaubar sind.
Wenn Sie sichergehen wollen, dass Sie nicht aufgrund geringfügiger Mängel zur Nachprüfung müssen, sollten Sie vorher kontrollieren ob folgende Autoteile funktionieren und unbeschädigt sind:
- Autokennzeichen (müssen gut sichtbar und sicher befestigt sein),
- Scheinwerfer, Leuchten und Rückstrahler,
- Sicherheitsgurte,
- Reifenprofiltiefe (mindestens 1,6 Millimeter),
- Scheibenwischer/Scheibenwaschanlage,
- Innen- und Außenspiegel,
- Kontrollleuchten im Fahrzeug,
- Frontscheibe,
- Hupe und
- Auspuff.
Hinweise:
- Der Untersuchungsbericht muss bei An- und Ummeldungen eines Kfz vorgelegt werden.
- Verbandskasten und Warndreieck ist für die Hauptuntersuchung mitzuführen.
An wen muss ich mich wenden?
Eine amtlich anerkannte Überwachungsorganisation oder Technische Prüfstelle Ihrer Wahl.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Zulassungsbescheinigung Teil I (früher Fahrzeugschein)
- bei nichtzugelassenen Kraftfahrzeugen: Zulassungsbescheinigung Teil II (früher Fahrzeugbrief)
- falls vorhanden: Letzter Untersuchungsbericht
- bei technischen Änderungen: Nachweise
- bei nachträglichen Einbauten: Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahr-zeugteile oder internationale Genehmigungen für Fahrzeugteile
Welche Gebühren fallen an?
Je Fahrzeugart ungefähr zwischen EUR 65 und EUR 115.
Welche Fristen muss ich beachten?
Das Datum für die nächste HU sehen Sie auf der Prüfplakette.
Die für Sie gültigen Fristen hängen von der Fahrzeugklasse ab.