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Kreditinstitut (Bank/Finanzdienstleistungen): Gründung - Erlaubnis

Nr. 99050039000000

Wenn Sie im Inland gewerbsmäßig oder in einem Umfang, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert, Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis.

Die Erlaubnis kann unter Auflagen erteilt und auf einzelne Bankgeschäfte oder Finanzdienstleistungen beschränkt werden.

Versagungsgründe finden Sie unter § 33 Kreditwesengesetz (KWG).

An wen muss ich mich wenden?

An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Welche Unterlagen werden benötigt?

Angaben über die beizubringenden Unterlagen enthält § 32 Kreditwesengesetz (KWG).

Rechtsgrundlage

§ 32 Gesetz über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG).

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