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Versorgungsleistungen bei gesundheitlichen Schäden infolge der Tätigkeit als Soldatin oder Soldat in der Bundeswehr beantragen

Nr. 99117004000000

Wenn Sie als Soldatin oder Soldat eine Gesundheitsstörung erlitten haben, die als Folge einer Wehrdienstbeschädigung anerkannt ist, können Sie Leistungen der Beschädigtenversorgung erhalten.

Während des Wehrdienstes wird abhängig vom Grad der Schädigungsfolgen ein monatlicher Ausgleich gezahlt.
Stirbt eine Soldatin oder ein Soldat an einer Wehrdienstbeschädigung, so können die Eltern ein Sterbegeld erhalten, wenn sie mit der Person zum Zeitpunkt des Todes in häuslicher Gemeinschaft gelebt haben und keine anrechenbaren Leistungen gewährt wurden.

Nach dem Ausscheiden aus dem Wehrdienst kann auf Antrag Versorgung gewährt werden. 

Die Versorgung kann in Form von Geld- oder Sachleistungen erfolgen und beinhaltet, abhängig vom festgestellten Grad der Schädigungsfolgen: 

  • einkommensunabhängige Leistungen wie Grundrente, Pflegezulage, Schwerstbeschädigtenzulage und Kleiderverschleißpauschale sowie gegebenenfalls
  • einkommensabhängige Leistungen wie Ausgleichsrente, Ehegattenzuschlag und Berufsschadensausgleich. 

Versorgungsleistungen kommen gegebenenfalls auch für Witwen und Witwer, hinterbliebene Lebenspartnerinnen und Lebenspartner, Halb- und Vollwaisen sowie für hinterbliebene Eltern in Betracht, sollte der Soldat oder die Soldatin an den Folgen der Wehrdienstbeschädigung sterben. 

Neben den bereits genannten Leistungen haben Sie gegebenenfalls außerdem Anspruch auf:

  • Heil- und Krankenbehandlung
  • Übernahme von Kosten bei schädigungsbedingter Pflegebedürftigkeit und Heimaufenthalt
  • orthopädische Versorgung
  • Fürsorgeleistung (Kriegsopferfürsorge) 
  • Sterbe- und Bestattungsgeld

Diese Versorgungsleistungen beginnen frühestens mit Ihrem Ausscheiden aus der Bundeswehr. 

Ferner kann ein bei einem Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes erlittener Sachschaden an Kleidung oder üblicherweise mitzuführenden Gegenständen ersetzt werden.

Verursacht eine anerkannte Wehrdienstbeschädigung einen außergewöhnlichen Verschleiß an Kleidung oder Wäsche, wird ein monatlicher Pauschalbetrag gewährt. Wird Blindheit als Wehrdienstbeschädigung anerkannt, wird ein monatlicher Betrag zum Unterhalt eines Führhunds und als Beihilfe für fremde Führung gezahlt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bei schriftlicher Abgabe des Antrags: Geburtsurkunde oder durch eine Dienststelle der Bundeswehr bestätigte Personenstandsdaten.
  • Bei persönlicher Abgabe des Antrags: Personalausweis oder Reisepass.
  • Wehrdienstzeitbescheinigung 
  • Truppenärztliche Bescheinigung sowie alle Unterlagen, die für diesen Gesundheitsschaden vorliegen, zum Beispiel Gutachten oder Befunde.
     

Welche Gebühren fallen an?

Sie müssen nichts bezahlen. 

Welche Fristen muss ich beachten?

Für eine durchgehende Leistungsgewährung müssen Sie den Antrag innerhalb von 1 Jahr nach der Beendigung Ihres Wehrdienstverhältnisses stellen; später gestellte Anträge werden ab dem 1. des Antragsmonats bewilligt.

Rechtsgrundlage

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