Besamungsstation: Erlaubnis zum Betrieb nach dem Tierseuchengesetz
Nr. 99110016005000Wenn Sie für Rinder, Schweine, Schafe, Ziegen oder Equiden eine Besamungsstation, Embryo-Entnahme- oder –Erzeugungseinheit betreiben wollen, bedürfen Sie eine Erlaubnis nach dem Tierzuchtgesetz.
Die Erlaubnis wird erteilt, wenn
- eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Einrichtung tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die Wahrnehmung der tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder eine/n vertraglich an die Besamungsstation gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
- das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
- die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
- bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.
Die Erlaubnis bezieht sich auf die jeweilige Einrichtung mit ihren Betriebsteilen sowie auf die jeweilige Tierart. Sie wird in der Regel für 10 Jahre erteilt. Sie kann neu erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Für den Sitz der Einrichtung örtlich zuständige Tierzuchtbehörde:
Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF) des Landes Brandenburg
Müllroser Chaussee 54
15236 Frankfurt (Oder)
https://lelf.brandenburg.de/lelf/de/
poststelle@lelf.brandenburg.de
Abteilung 4 - Landwirtschaft
+49 3328 436 101
+49 3328 436 118
Welche Unterlagen werden benötigt?
- den Namen, die Anschrift und die Angabe der Rechtsform des Betreibers
- die Anschriften sämtlicher Betriebsteile sowie die Angabe von deren Funktion für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe des Samens oder der Eizellen und Embryonen
- die Angabe des sachlichen Tätigkeitsbereiches
Welche Gebühren fallen an?
Erteilung der Erlaubnis
- für Rinder, Schweine und Pferde 500,00 bis 1.600,00 EURO
- für Schafe und Ziegen 100,00 bis 300,00 EURO
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Erlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor dem geplanten Beginn der Betreibung der Einrichtung bzw. vor Ablauf der bisherigen Erlaubnis, beantragt werden.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen bei Antragstellung nötig: nein
- Persönliches Erscheinen bei Vor-Ort-Kontrolle nötig: ja