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Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen

Nr. 99050024000000

Die Einreihung in Handelsklassen und die Gewichtsfeststellung ist von der nach Landesrecht zuständigen Behörde oder durch eine/n von dieser Behörde hierfür öffentlich bestellte/n Sachverständige/n (Klassifizierern) vorzunehmen.

Für die Tätigkeit als Sachverständige/r (Klassifizierer) müssen Sie die hierfür besondere Sachkunde nachweisen und nachweisen, dass keine Bedenken gegen ihre Eignung bestehen. Sie sind darauf zu vereidigen, dass Sie Ihre Sachverständigenaufgaben unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch erfüllen und Ihre Gutachten entsprechend erstatten werden.

Die öffentliche Bestellung kann inhaltlich beschränkt, mit einer Befristung erteilt und mit Auflagen verbunden werden.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) - amtliche Handelsklassenüberwachung.

Rechtsgrundlage

§ 4 Fleischgesetz (FlG).

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