Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim BGH kann aufschiebend befristet werden. Die Zulassungsfrist durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll drei Monate nicht überschreiten.
Die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft beim BGH kann aufschiebend befristet werden. Die Zulassungsfrist durch das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz soll drei Monate nicht überschreiten.