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Interessensbekundungsverfahren zur Entstehung von zwei Krippengruppen in Oldenburg in Holstein

Zwei neue Krippengruppe mit jeweils 10 Plätzen sollen entstehen

In der Stadt Oldenburg in Holstein sind derzeit 50 Plätze zur Betreuung unter dreijähriger Kinder in Kindertageseinrichtungen vorhanden. Um den Mangel an Krippenplätzen zu verringern, sollen zwei Regel-Krippengruppen mit jeweils 10 Plätzen frühestmöglich, wünschenswert wäre zum 01. Oktober 2022, eingerichtet werden.

Einrichtungsträger gesucht

Der potentielle Einrichtungsträger soll insbesondere Eigentümer eines Grundstückes oder eines Gebäudes in der Stadt Oldenburg in Holstein sein, das zur Entstehung der beiden Krippengruppen geeignet ist.

Im ersten Abschnitt des Bedarfsplanes der Kindertagesbetreuung des Kreises Ostholstein ist der Bedarf für die Einrichtung von zwei Gruppen im U3-Bereich anerkannt. Gemäß § 13 Absatz 4 des Kindertagesförderungsgesetzes ist das Interessensbekundungsverfahren eröffnet.

Interessierte Einrichtungsträger sind höflichst aufgefordert, ihre Unterlagen und Konzeption mit etwaigen Erfahrungen/Referenzen über den Betrieb von Kindertageseinrichtungen und konkreten Aussagen zur Betriebskostenfinanzierung schriftlich auf dem Postweg bei der Stadt Oldenburg in Holstein, z.H. Frau Nagel, Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein oder per Mail an lena.nagel@stadt-oldenburg.landsh.de einzureichen.

Das Interessensbekundungsverfahren endet am 31.05.2022.

26.04.2022 
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