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An die Kreise oder kreisfreien Städte (Straßenverkehrsbehörden).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung vom LKW-Fahrverbot über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.

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