Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Oldenburg in Holstein bei Inanspruchnahme des Mängelmelders auf der städtischen Internetseite
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Oldenburg in Holstein bei Inanspruchnahme des Mängelmelders auf der städtischen Internetseite
Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Stadt Oldenburg in Holstein bei Inanspruchnahme des Mängelmelders auf der städtischen Internetseite
1. Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei der Stadt Oldenburg in Holstein ist der Bürgermeister der Stadt Oldenburg in Holstein.
Stadt Oldenburg in Holstein
Der Bürgermeister
Markt 1
23758 Oldenburg in Holstein
04361 498-0
info@stadt-oldenburg.landsh.de
2. An wen kann ich mich bei Fragen zum Datenschutz wenden?
Für Fragen zum Datenschutz steht die Datenschutzbeauftragte der Stadt Oldenburg in Holstein zur Verfügung.
Svenja Dieck
Rathaus, Markt 1, 23758 Oldenburg in Holstein
04361 498-0
svenja.dieck@stadt-oldenburg.landsh.de
3. Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden meine Daten verarbeitet?
Die Stadt Oldenburg in Holstein erhebt Ihre personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des Mängelmelders. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung findet sich in Art. 6 Abs. 1 Buchst. a Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit Art. 7 DSGVO und § 27 LDSG-SH.
4. Werden meine Daten weitergegeben?
Im Rahmen der Nutzung des Mängelmelders werden Ihre Daten an folgende Empfänger weitergegeben:
a) Zuständige Mitarbeiter/innen des Rathauses
b) Zuständige Mitarbeiter/innen der Kommunalen Dienste Oldenburg
5. Wie lange werden meine Daten gespeichert?
Die Stadt Oldenburg in Holstein speichert Ihre personenbezogenen Daten nach Bearbeitung des gemeldeten Mangels für die Dauer von 4 Wochen.
6. Welche Rechte habe ich als von der Datenverarbeitung betroffene Person?
Bezogen auf die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten im Rahmen der Nutzung des Mängelmelders haben Sie gegenüber der Stadt Oldenburg in Holstein das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), das Recht auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), das Recht auf Löschung (Art. 17 DSGVO), das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO) sowie das Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO); letzteres jedoch nur, sofern nicht ein zwingendes öffentliches Interesse an der Verarbeitung besteht.
Sollten Sie der Ansicht sein, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen Vorschriften des Datenschutzrechts verstößt, haben Sie das Recht auf Beschwerde bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 Abs. 1 DSGVO). In Schleswig-Holstein ist dies die Landesbeauftragte für Datenschutz Schleswig-Holstein, Holstenstraße 98, 24171 Kiel, Telefon: 0431 988-1200, Telefax: 0431 988-1223, Online-Beschwerdeformular: https://uldsh.de/beschwerde, E-Mail: mail@datenschutzzentrum.de (Hinweise zur Verschlüsselung von E-Mail-Kommunikation finden Sie unter https://uldsh.de/mail)
7. Kann ich meine Einwilligung widerrufen?
Soweit die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten auf einer Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 Buchst. a DSGVO beruht, haben Sie das Recht, die Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).
Ist die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten dagegen zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der Stadt Oldenburg in Holstein liegenden Aufgabe oder in Ausübung öffentlicher Gewalt, die der Stadt Oldenburg in Holstein übertragen wurde, erforderlich (Art. 6 Abs. 1 Buchst. e DSGVO i.V.m. § 3 Abs. 1 LDSG), basiert die Verarbeitung nicht auf einer Einwilligung, sondern ist gesetzlich geregelt. Ein Recht auf Widerruf besteht in diesen Fällen nicht.
8. Bin ich verpflichtet, meine personenbezogenen Daten bereitzustellen?
Ihre personenbezogenen Daten sind für die Bearbeitung Ihres Anliegens über den Mängelmelder durch die Stadt Oldenburg in Holstein erforderlich.
Es besteht keine Pflicht, dass Sie Ihre personenbezogenen Daten bereitstellen. Allerdings kann ohne die Angaben Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden.
Ihnen stehen jedoch weitere Kommunikationsmöglichkeiten (E-Mail, Telefon, persönliche Mitteilung) zur Verfügung.