An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden).
Wenn eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Naturschutzbehörden).
Wenn eine Baumschutzsatzung besteht, an die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.