Die Leiche ist nach Ausstellung der Todesbescheinigung, spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, in einen Leichenraum zu überführen.
Die Leiche ist nach Ausstellung der Todesbescheinigung, spätestens 36 Stunden nach Eintritt des Todes, in einen Leichenraum zu überführen.