Für die Sachverständigenprüfung ist vorzulegen:
- vom Hersteller ausgehändigte Bescheinigungen über die Zulassung,
- gegebenenfalls erteilte baurechtliche Genehmigung,
- gegebenenfalls letzter Prüfbericht des Sachverständigen.
Für die Sachverständigenprüfung ist vorzulegen: