Bodenrichtwertauskünfte und Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können bei den Geschäftsstellen der zuständigen Gutachterausschüsse formlos beantragt werden.
Bodenrichtwertauskünfte und Auszüge aus der Bodenrichtwertkarte können bei den Geschäftsstellen der zuständigen Gutachterausschüsse formlos beantragt werden.