Wenn Sie gewerbsmäßig als Versteigerin / Versteigerer tätig werden wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der zuständigen Behörde.
Voraussetzungen:
- Sie besitzen die erforderliche Zuverlässigkeit und
- leben in geordneten Vermögensverhältnissen.
Die Erlaubnis kann mit Auflagen verbunden werden. Ebenso ist die nachträgliche Aufnahme, Änderung und Ergänzung von Auflagen zulässig.