Für die Planungsgebiete um die kerntechnischen Anlagen liegen entsprechende Katastrophenschutzpläne bei den Katastrophenschutzbehörden vor.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (MIB) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMU).