Der Aufgrabeschein ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung von der bauausführenden Firma beim örtlichen Tiefbauamt oder bei einer anderen zuständigen Stelle (zum Beispiel beim LBV-SH) zu beantragen.
Bei Zustimmungsanträgen gem. § 68 TKG (ab. 01.12.2021: § 127 TKG) sind die dort enthaltenen Fristen zu berücksichtigen.