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Der Aufgrabeschein ist mindestens 14 Tage vor Beginn der Aufgrabung von der bauausführenden Firma beim örtlichen Tiefbauamt oder bei einer anderen zuständigen Stelle (zum Beispiel beim LBV-SH) zu beantragen.

Bei Zustimmungsanträgen gem. § 68 TKG  (ab. 01.12.2021: § 127 TKG) sind die dort enthaltenen Fristen zu berücksichtigen.

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