- beglaubigte Abschrift der Bescheinigung über die erfolgreich abgelegte Steuerberaterprüfung oder die Befreiung von dieser Prüfung,
- aktuelles Lichtbild,
- bei Rechtsanwälten, niedergelassenen europäischen Rechtsanwälten, Wirtschaftsprüfern oder vereidigten Buchprüfern außerdem: Bescheinigung von der für Sie zuständigen Berufsorganisation,
- Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung oder Nachweis der Mitversicherung bei einem Arbeitgeber.
Hinweis: Sie müssen bei der Meldebehörde ein Führungszeugnis zur Vorlage bei der Steuerberaterkammer beantragen. Dieses wird automatisch (bei Belegart 0) an die Kammer versandt.