Für die Bestellung ist eine Bearbeitungsgebühr zu entrichten. Über die Höhe dieser Gebühr gibt die Steuerberaterkammer Auskunft.
Darüber hinaus sind die Mitglieder verpflichtet, einen Kammerbeitrag zu zahlen. Der Beitrag wird von der jeweiligen Kammerversammlung festgesetzt. Auskunft hierüber erteilt ebenfalls die Steuerberaterkammer.