Das LAsD ist ausschließlich zuständig für die persönliche Anmeldung sowie die allgemeine und gesundheitliche Beratung von Personen, die eine Tätigkeit als Prostituierte oder als Prostituierter ausüben wollen.
Zusätzlich zur Anmeldebehörde wurde in Schleswig-Holstein die nach dem ProstSchG anerkannte Fachberatungsstelle cara*SH eingerichtet. Cara*SH bietet ein anonymes, kostenloses, niedrigschwelliges, freiwilliges, vertrauliches, mehrsprachiges Beratungsangebot zu allen Fragen im Kontext der Prostitution an. Cara*SH erfüllt zudem eine Lotsenfunktion zum Beratungsnetzwerk in Schleswig-Holstein. Die Fachberatungsstelle ist sowohl am zentralen Standort in Neumünster als auch aufsuchend und mobil in Schleswig-Holstein tätig.
Für die Erteilung der ab 1. Juli 2017 für die Neuaufnahme eines Prostitutionsgewerbes erforderlichen Erlaubnis sind in Schleswig-Holstein die Kreise und kreisfreien Städte zuständig.
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