Die Gebührenbemessung richtet sich nach den Tarifstellen unter Nr. 11.16 des allgemeinen Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Die Gebührenbemessung richtet sich nach den Tarifstellen unter Nr. 11.16 des allgemeinen Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.