- Meldeschein (von Hand ausgefüllt) oder einen vorausgefüllten Meldeschein (erstellt die Meldebehörde),
- Wohnungsgeberbestätigung,
- Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, anerkannter und gültiger Pass oder entsprechendes Passersatzpapier (§23 Absatz 1 BMG)
Zusätzlich, sofern Sie aus dem Ausland zuziehen:
- gegebenenfalls Heiratsurkunde,
- bei Kindern: Geburtsurkunde.
Zusätzlich bei ausländischen Urkunden: Eine Übersetzung der Urkunden von einer staatlich anerkannten Übersetzerin/eines staatlich anerkannten Übersetzers (Urkunde und Übersetzung müssen im Original vorgelegt werden).